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Gremien an Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg haben gleichlautende Forderung an Politik verabschiedet. Aktuelle wie auch frühere Studierende könnten von der Einführung eines integrierten LL. B. profitieren
Die Juristischen Fakultäten der Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg fordern von der Landesregierung „in Anlehnung an die Regelungen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen auch in Baden-Württemberg einen integrierten Bachelor (LL. B.) kraft Gesetzes einzuführen“. So lautet die zentrale Passage einer abgestimmten politischen Erklärung, die die Fakultätsräte an den drei Universitäten in den vergangenen zwei Wochen jeweils einstimmig verabschiedet haben. Mit ihrer Forderung nach einem universitären Bachelorabschluss verbinden die Fakultäten jedoch gleichzeitig ein klares Bekenntnis zur staatlichen Ersten juristischen Prüfung als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt und damit als Zugangsvoraussetzung zu den klassischen juristischen Berufen. Die „erhebliche Verantwortung“, die mit der Ausübung dieser Berufe einhergeht, begründet nach Auffassung der Fakultäten die Notwendigkeit zur Beibehaltung höchster Standards.
Die Erklärung führt mehrere Vorteile für den zusätzlichen integrierten LL. B. an. Mit ihm könnten Studierende künftig deutlich vor der Ersten juristischen Prüfung einen Universitätsabschluss in den Händen halten, wenn sie „scheinfrei“ sind und die Universitätsprüfung absolviert haben. Damit eröffneten sich weitere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, falls Studierende am staatlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung scheitern. Denn wer diesen nicht besteht, kann bislang keinen Universitätsabschluss vorweisen. Auch deshalb wird seit Jahren der Ruf der Studierenden nach einer Ergänzung des Studiengangs durch einen darin integrierten LL. B. lauter. Vor kurzem hat sich auch der Landesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württemberg für dieses Modell ausgesprochen.
Wettbewerbsnachteile wären beseitigt
Der integrierte LL. B. auf gesetzlicher Grundlage könnte, so die Fakultäten in relativ kurzer Zeit wirksam werden und auch rückwirkend gelten. Somit könnten davon sogar Studierende profitieren, die die Voraussetzungen in der Vergangenheit erworben haben. Weil der Bachelor für die Studierenden als „Sicherheitsnetz“ von großer Bedeutung ist, hätte seine Einführung noch einen weiteren Aspekt: Aktuelle Wettbewerbsnachteile für die Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg gegenüber anderen Standorten in Deutschland wären damit beseitigt.
Die Teilnahme am 2024 eingeführten Modellversuch nach dem Bologna-System (Konstanzer Modell), der die Modularisierung und Akkreditierung des Studiengangs voraussetzen würde, „kommt für unsere Fakultäten nicht in Betracht“, heißt es in der Erklärung. Denn die Fakultäten befürchten eine Mehrbelastung der Studierenden aufgrund von zusätzlichen Prüfungen und nachteilige Eingriffe in ein hervorragend bewährtes Studiensystem. Zudem würden erhebliche personelle und sachliche Kapazitäten an den Fakultäten dafür beansprucht, die zur Vorbereitung der Studierenden für die Erste juristische Prüfung aktuell und in Zukunft zwingend gebraucht werden. Schließlich könnten die jetzigen Studierenden von der Einführung des Konstanzer Modells nicht profitieren.
„Die Studierenden und die Professorenschaft sprechen sich deutlich für den integrierten Bachelor kraft Gesetzes aus. Die einstimmigen Fakultätsratsbeschlüsse zeigen, dass sich diejenigen, die sich mit den Gegebenheiten des Fachs am besten auskennen, einig sind. Das ist ein starkes Signal an die Politik“, sagt Professorin Dr. Christine Osterloh-Konrad, Dekanin der Juristischen Fakultät an der Universität Tübingen, auch im Namen ihrer Kollegen Professor Dr. Andreas Piekenbrock, Dekan der Juristischen Fakultät in Heidelberg, sowie Professor Dr. Jan Lieder, Dekan der Juristischen Fakultät in Freiburg.
Die Universitätsleitungen der Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg unterstützen die Forderungen ihrer juristischen Fakultäten – auch vor dem Hintergrund, dass damit wieder ein fairer Wettbewerb mit Universitäten in anderen Bundesländern möglich wäre.
Professorin Dr. Christine Osterloh-Konrad
Universität Tübingen
Dekanin der Juristischen Fakultät
Telefon +49 7071 29-72545
Dekanin[at]jura.uni-tuebingen.de
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