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14.01.1999 13:51

Grundlagen für ein europäisches Zivilgesetzbuch - Ehrgeiziges Projekt geht an den Start

Dr. Andreas Archut Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Mit der Einführung des Euro zum 1. Januar ist die europäische Einigung einen großen Schritt vorangekommen. Die Grenzen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten verlieren immer mehr an Bedeutung. Dennoch trennen sie noch immer die Geltungsbereiche unterschiedlicher Rechtssysteme in Europa. Deutsche Wissenschaftler beginnen nun mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Grundlage für ein gemeinsames europäisches Zivilgesetzbuch zu erarbeiten, das die bislang getrennten Rechtssysteme in sich vereinen soll. Dabei werden sie mit Forschungspartnern aus allen Jurisdiktionen der Europäischen Union sowie aus den EU-Mitgliedschaftsanwärtern unter den osteuropäischen Nachbarstaaten zusammenarbeiten. Der Osnabrücker Rechtswissenschaftler Professor Dr. Christian von Bar koordiniert das Projekt, das er gemeinsam mit Professor Dr. Ulrich Dobnig und Dr. Jürgen Basedow vom Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht initiiert hat.

    "Wir wollen den Schatz der in den nationalen Rechten gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen heben", sagt Professor von Bar, "und ihn gebündelt jedermann zugänglich machen." Die Basis für ein europäisches Zivilgesetzbuch zu schaffen, sei für die europäischen Rechtswissenschaftler die größte Aufgabe, die im 21. Jahrhundert auf sie zukomme. Mit dem nun über eine gemeinsame Währung verfügenden Binnenmarkt sei vor allem der Bedarf für ein in ganz Europa geltendes Vermögensrecht enorm gestiegen.

    Den europäischen Juristen fehle nicht nur ein einheitliches Regelwerk, stellt von Bar fest, sie wüßten oft noch nicht einmal, wo sie in der Sache übereinstimmen und wo nicht. Darum beginne das Projekt mit einer systematischen Bestandsaufnahme: In detaillierten vergleichenden Analysen der in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültigen Rechtssysteme sollen zunächst Grundregeln des zivilen Vermögensrechts herausgearbeitet werden. Außerdem wollen die Juristen Angleichungsbedarf in den nationalen Rechtssystemen ermitteln, mögliche Alternativen aufzeigen und ihre Vor- und Nachteile benennen.

    Professor von Bar war 1993 von der DFG mit dem Leibniz-Preis, dem höchstdotierten deutschen Wissenschaftspreis, ausgezeichnet worden. In den vergangenen fünf Jahren hat er mit Hilfe des Preisgeldes von 1,5 Millionen Mark bereits das europäische Deliktsrecht gesichtet und systematisiert. Ein Band mit Ergebnissen ist bereits erschienen, der zweite wird noch in diesem Jahr folgen.

    Mit rund 2,2 Millionen Mark (1,13 Millionen Euro) wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft das Projekt in den nächsten beiden Jahren fördern. Für das dritte Projektjahr wurden weitere 1,1 Millionen Mark (0,56 Millionen Euro) in Aussicht gestellt. Die Zusage zur Finanzierung der Teilprojekte der europäischen Forschungspartner durch die jeweiligen nationalen Förderorganisationen steht noch aus. Das Projekt ist auf eine Gesamtdauer von sechs Jahren angelegt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft, fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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