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Wissenschaft
Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Dienstag, den 12.8.2025 die Reform des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V) ins Kabinett eingebracht. Mit der Reform wird eine der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Dienstag (12.8.2025) die Reform des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V) ins Kabinett eingebracht. Mit der Reform wird eine der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
„Wir wollen mit dem neuen Landeshochschulgesetz dazu beitragen, die Hochschulen leistungsfähiger, attraktiver und innovativer zu machen – in der Lehre ebenso wie in der Forschung. So sollen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) zukünftig in forschungsstarken Bereichen das Promotionsrecht erhalten können.
Auch soll das Studium familiengerechter werden. Studierende erhalten mehr Mitspracherecht an der Hochschule. Der Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte wird verbessert. Und durch den Abbau von Berichtspflichten und anderen bürokratischen Hürden wollen wir die Hochschulautonomie stärken“, sagte Ministerin Martin.
„Auch soll die Bauherrenschaft auf die Universitätsmedizinen übertragen und eine neue Kreditfinanzierung im Investitionsbereich eingeführt werden. Die Universitätsmedizinen sollen zukünftig eigenverantwortlich bauen können. Damit sollen Prozesse gebündelt und anstehende wichtige Investitionsvorhaben im Bereich der Universitätsmedizin möglichst beschleunigt werden. Hier übernehmen die Universitätsmedizinen eine große Verantwortung,“ so Martin weiter. Um diese Änderung ab dem 1.1.2026 umsetzen zu können, erfolgt diese Änderung des LHG M-V bereits im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2026/2027. Begleitend soll ein gemeinsamer Ausschuss des Wissenschaftsministeriums und des Finanzministeriums die Interessen des Landes als Gewährträger wahren und prüfen.
Die Fachhochschulen im Land werden künftig „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ heißen. Darüber hinaus sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, forschungsstarken Fachbereichen dieser Hochschulen das Promotionsrecht verleihen zu können. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden dadurch gestärkt und für Studierende und Lehrende wesentlich attraktiver.
Ebenso wird es den Hochschulen durch die Reform möglich sein, beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern den Zugang zu einem Hochschulstudium zu erleichtern. Für diesen Zugang ist bislang eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine dreijährige Berufspraxis und eine Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule Voraussetzung. Der Zeitraum der vorgeschriebenen Berufspraxis kann künftig von den Hochschulen flexibel gehandhabt werden. „In Zeiten des Fachkräftemangels sorgen wir so für eine zusätzliche Öffnung des Studiums für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber,“ so Martin.
Zusätzlich wird die studentische Mitwirkung an den Hochschulen ausgebaut. Nach dem neuen Landeshochschulgesetz ist in jeder Hochschule eine gewählte Studierende oder ein gewählter Studierender als Mitglied der Hochschulleitung in einem Prorektorat zu wählen. „Damit ist eine umfassende Einbeziehung studentischer Belange und Interessen in alle strategischen und operativen Prozesse der Hochschule gewährleistet“, sagte Martin.
Die Reform des LHG M-V wird an den Hochschulen auch zu einem Bürokratieabbau führen. Es werden zahlreiche bislang bestehende Berichtspflichten entfallen. So sind die Hochschulen nicht mehr verpflichtet, einzelne Studienordnungen oder gewährte Forschungs- und Freisemester anzuzeigen.
„Wir stärken mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes den Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Martin. „Ich bin allen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen im Land dankbar für den gemeinsam, konstruktiven Dialogprozess bis hierher. Selbstverständlich werden wir den Gesetzentwurf nun auch in der Verbandsanhörung zur Diskussion stellen.“
Nach jetziger Planung soll sich der Landtag auf seiner Sitzung im November in erster Lesung mit dem Entwurf befassen. Eine Verabschiedung des neuen Landeshochschulgesetzes ist für das Frühjahr 2026 geplant.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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