idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Seit dem 17. Dezember 2021 ist das Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) in Kraft. Es hat das Ziel, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge faire Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu sichern und die Tarifbindung zu stärken. Nun hat das Saarbrücker Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit (MASFG) die Evaluation der saarländischen Tariftreueregelungen gestartet.
Im Saarland wurden bereits frühzeitig Anstrengungen unternommen, in wichtigen Vergabebereichen Tariftreueregelungen zu verankern. So wurde im Jahr 2000 mit dem Bauaufträge-Vergabegesetz erstmals die gesetzliche Verpflichtung geschaffen, bei der Vergabe von Bau-leistungen von den Unternehmen Tariftreue nach den geltenden tariflichen Lohnbedingungen zu verlangen. Diese Grundlagen wurden mehrfach geändert und mündeten in das Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz – STFLG), welches Ende Dezember 2021 in Kraft gesetzt wurde. Nach dieser aktuellen Regelung dürfen öffentliche Auftraggeber im Bereich von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro netto nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bestimmte Arbeitsbedingungen zu gewähren, die in einer jeweils einschlägigen Rechtsverordnung fest-geschrieben sind. Diese Rechtsverordnungen spiegeln die maßgeblichen Kernarbeitsbedingungen der geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften. Zugleich ist im Gesetz festgelegt, dass die Regelung hinsichtlich ihrer Anwendung und Wirksamkeit evaluiert werden soll. Mit dieser Evaluation ist das Saarbrücker Institut für Sozialforschung und Sozial-wirtschaft (iso) beauftragt worden.
Für die Evaluation des STLFG stehen vor allem die Anwendung des Gesetzes in der Praxis, die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen und ihre Wirksamkeit im Mittelpunkt. Sie richtet dabei den Fokus auf die praktische Handhabung der Vorgaben im STLFG bei den Vergabebehörden sowie auf die Arbeit der Prüfbehörde „Tariftreue“ zur Kontrolle der Einhaltung der definierten Standards bei den beauftragten Unternehmen. Die Evaluation erfolgt in drei wesentlichen Schritten. Zunächst wird die Umsetzung der Regelungen auf Landesebene herausgearbeitet und es werden die bisher erfolgten Vergabeprozesse analysiert. Im zweiten Schritt werden die Erfahrungen und die Akzeptanz der Regelungen bei den Vergabestellen und den teilnehmenden Unternehmen sowie bei den wichtigsten Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern untersucht. Im dritten Schritt schließlich werden die Arbeitsweise, die Prüfprozesse und die Ergebnisse der Prüfbehörde „Tariftreue“ betrachtet. Dazu werden die beauftragten Unternehmen, die Vergabestellen, Fachkräfte des MASFG sowie Expertinnen und Experten von Verbänden befragt.
Prof. Dr. Volker Hielscher
Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso) e.V.
Trillerweg 68
66117 Saarbrücken
E-Mail: hielscher@iso-institut.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Bauwesen / Architektur, Gesellschaft, Informationstechnik, Verkehr / Transport, Wirtschaft
überregional
Forschungsprojekte
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).