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03.12.2025 11:00

Verbot von Subunternehmen bei Essenslieferdiensten rechtlich möglich – wissenschaftlicher Rechercheservice

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas möchte Essenslieferdiensten den Einsatz von Subunternehmen verbieten. In der ARD-Reportage »Ausgeliefert! Das Geschäft mit den Kurierfahrern« vom 2. Dezember 2025 befürwortete sie ein solches Verbot, auch wenn es rechtlich „nicht ganz einfach“ sei.

    Die Dokumentation zeigt Fälle, in denen sich Subunternehmen krimineller Strukturen bedienen, um Arbeitskräfte zu rekrutieren, sie einzuschüchtern und davon abzuhalten, sich für ihre Rechte einzusetzen. In der Reportage geht es zudem um Lohn- und Sozialabgabenbetrug. Bereits die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder vom 26. November 2025 hat die Bundesregierung in Anbetracht von eklatanten Missständen in der Branche aufgefordert, Lieferdienste zu verpflichten, Beschäftigte selbst anzustellen.

    Dr. Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, verweist darauf, dass ein solches Direktanstellungsgebot rechtlich möglich ist: „Es ist ein Alarmsignal, dass nun auch der Branchenführer Lieferando angekündigt hat, künftig auf Subunternehmen zurückzugreifen. Damit sind auch viele Betriebsratsstrukturen bedroht, die zuletzt mühsam aufgebaut werden konnten. Ein Direktanstellungsgebot ist geboten, um Arbeitsrecht zur Geltung zu verhelfen und einen rechtsfreien Raum in der Lieferbranche zu verhindern.“

    Klengel verweist auf eine aktuelle juristische Studie von Prof. Dr. Manfred Walser und Anneliese Kärcher von der Hochschule Mainz zum Direktanstellungsgebot in der Fleischwirtschaft, die das HSI Anfang 2025 herausgegeben hat. Danach ist ein Direktanstellungsgebot für eine Branche jedenfalls zulässig, wenn Fremdpersonaleinsatz dort zu Intransparenz und unklaren Verantwortlichkeiten führe, der Status der Beschäftigten etwa aufgrund ihrer Sprachkenntnisse oder des begrenzten Aufenthaltstitels schwach sei und Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen aufgrund von Branchenbesonderheiten nicht auf anderem Wege eingehegt werden können. Klengel: „Diese Kriterien für die Zulässigkeit eines Subunternehmerverbots sind in der Lieferbranche gegeben. Die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über Plattformarbeit bietet einen Anlass, das Direktanstellungsgebot einzuführen.“


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211-7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


    Originalpublikation:

    PM zur Studie von Anneliese Kärcher und Manfred Walser mit Link zum Gutachten: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-scharfes-schwert-gegen-prekar...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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