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IFSt hält Korrektur des neuen § 8a KStG für dringend erforderlich
Im Rahmen des sog. Korb-II-Gesetzes wurde für Kapitalgesellschaften die Besteuerung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) mit Wirkung ab 2004 wesentlich geändert: Auch in reinen Inlandsfällen werden nunmehr Zinsen, die eine Gesellschaft einem wesentlich beteiligten Anteilseigner zahlt, unter bestimmten Umständen wie Dividenden behandelt. Damit sind solche Zinszahlungen nicht mehr steuerlich abzugsfähig, obwohl sie die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemindert haben.
Die Sonderbestimmung für Gesellschafter-Fremdfinanzierungen war bisher auf Zinszahlungen an ausländische Anteilseigner beschränkt. Die Ausweitung auf Inlandssachverhalte als Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist nach Auffassung des Instituts "Finanzen und Steuern" e.V., Bonn, sachwidrig; sie hat desaströse Auswirkungen. Das Steuerrecht ist nochmals drastisch komplizierter geworden; zugleich wird die Finanzierung des Mittelstands erschwert - ein weiteres Minus für den Standort Deutschland.
Die IFSt-Schrift (Nr. 419) beschäftigt sich speziell mit der sog. Rückgriffsklausel in § 8a KStG, durch die selbst Zinszahlungen an fremde Dritte unter bestimmten Umständen wie Ausschüttungen an den Anteilseigner behandelt werden, wenn der Dritte auf den Anteilseigner im Bedarfsfall finanziell zurückgreifen kann (z.B. im Rahmen einer Bürgschaft). Hieran wird exemplarisch aufgezeigt, wie weit sich die gesamte Vorschrift von ihrem Sinn und Zweck entfremdet hat und erhebliche "Kollateralschäden" im Steuerrecht bewirkt. Ursprünglich als Maßnahme gegen Gestaltungsmissbrauch durch ausländische Anteilseigner eingeführt, ist die Rückgriffsklausel jetzt eine generelle Vorschrift der Unternehmensbesteuerung geworden, die vor allem die Mittelstandsfinanzierung bedroht und ganz allgemein zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt.
Vor diesem Hintergrund muss es wie Hohn erscheinen, wenn die Politik aktuell wieder eine großzügigere Kreditvergabe an den Mittelstand fordert. Offensichtlich ist die Bedeutung der Neuregelung des § 8a KStG von den Mittelstandspolitikern bis heute nicht erkannt worden. Aktuelle Studien zeigen jedenfalls, dass die Kreditknappheit für den deutschen Mittelstand ein volkswirtschaftlich relevantes Investitionshindernis ist und insbesondere die Stellung von Sicherheiten oft einen Engpass darstellt.
Das Bundesfinanzministerium hat zwar im Juli dieses Jahres - nach einem halben Jahr Verunsicherung über den Inhalt einer bereits in Kraft getretenen Regelung - ein Anwendungsschreiben zu § 8a KStG herausgegeben, das wichtige positive Klarstellungen vornimmt. Dessen rechtliche Relevanz ist aber unsicher, soweit die Reichweite der Vorschrift gegenüber dem Gesetzeswortlaut eingeschränkt wird. Außerdem besteht die Gefahr, dass die verfügten Verbesserungen aufgrund teilweise zu hoher oder unklarer Anforderungen in der Praxis leer laufen.
Das Institut "Finanzen und Steuern" hält es deshalb für dringend erforderlich, den neuen § 8a KStG zu korrigieren, wozu erste Vorschläge gemacht werden.
http://www.ifst2.de/publikationen/419/inhalt.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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