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23.01.2026 09:20

GBP-Bericht Januar: Unternehmen begrüßen Lockerungen der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Linda Schädler Abteilung Kommunikation
Universität Mannheim

    Die von der Europäischen Union beschlossene Omnibus-Initiative zur Anpassung zahlreicher ESG-Richtlinien (Environment, Social, Governance), insbesondere zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Lieferkettenpflichten, stößt bei Unternehmen in Deutschland auf breite Zustimmung. Das zeigt der aktuelle GBP-Bericht aus dem Januar 2026, der auf Befragungsdaten von fast 2.000 deutschen Unternehmen basiert. Mehr als jedes dritte mittlere oder große Unternehmen spricht sich aber für noch weitergehendere Erleichterungen bei den Berichtspflichten aus. Gewünscht sind auch klare Regelungen: Derzeit werden erhebliche Ressourcen darauf verwendet, überhaupt zu verstehen, worüber berichtet werden muss.

    Die Ergebnisse des GBP-Berichts zeigen: Eine Mehrheit der betroffenen Unternehmen bewertet die Omnibus-Initiative, mit der unter anderem die Berichtspflichten gelockert werden, positiv. Im Verlauf des Jahres 2025 lag der Anteil der Zustimmenden durchgehend bei über 50 Prozent. Unter den Unternehmen, die infolge der Reform vollständig von der Berichtspflicht befreit werden, lehnen nur fünf Prozent die Initiative ab.

    Nachhaltigkeitsberichte werden häufig als bürokratische Last empfunden

    Aus den Daten lässt sich ablesen, dass die positive Bewertung der Omnibus-Initiative vor allem auf der erwarteten Entlastung von Bürokratie beruht. Rund zwei Drittel der Unternehmen, die auch nach Omnibus berichtspflichtig bleiben, empfinden die ESG-Richtlinien der EU als Belastung. Bei Unternehmen, die ursprünglich berichtspflichtig gewesen wären und bereits Vorbereitungen getroffen hatten, nun aber von der Pflicht befreit werden, liegt dieser Anteil mit 78,1 Prozent noch höher.

    „Das Problem ist: So wie die ursprünglichen Regeln ausgestaltet waren, wurden sie von zu vielen Unternehmen nur als bürokratische Dokumentationslast und nicht als Geschäftschance verstanden. Das hat erhebliche Unzufriedenheit und politischen Druck ausgelöst, auf den die EU mit dieser Initiative reagiert hat“, erklärt Prof. Dr. Jannis Bischof, wissenschaftlicher Leiter des GBP und Inhaber des Lehrstuhls für ABWL und Unternehmensrechnung an der Universität Mannheim. Der Aufwand ist erheblich und oft mit hohen Kosten für externe Beratung und IT verbunden: Ein Unternehmen muss für den ESG-Bericht unter anderem Daten zu CO2-Emissionen, Artenschutz, Gleichstellung und Lieferantenstandards erheben – und zwar jahresgenau. „Offensichtlich haben zu wenige Unternehmen den Wert dieser Datenerhebungen und zu viele vor allem die damit verbundenen Kosten gesehen, zu denen auch die wertvollen Einblicke gehören, die ausländische Wettbewerber aus den öffentlichen Berichten erhalten können“, fasst Bischof zusammen.

    Bürokratie bremst Investitionen und Produktneuentwicklungen

    Die Wahrnehmung von ESG-Berichtspflichten als bürokratische Belastung spiegelt sich auch in unternehmerischen Entscheidungen wider. 68,7 Prozent der betroffenen Unternehmen geben an, in den vergangenen zwei Jahren geplante Investitionen aufgrund von Bürokratielasten nicht umgesetzt zu haben. Zudem wurden ausländische Geschäftsbeziehungen häufiger abgelehnt (25,4 Prozent) und Produktneuentwicklungen öfter ausgesetzt (24,6 Prozent). „Wenn Unternehmen Investitionen verschieben oder auf internationale Kooperationen verzichten, kann das langfristig den Nachhaltigkeitszielen sogar entgegenwirken“, sagt Bischof. Die Omnibus-Initiative könne daher einen möglichen positiven Effekt entfalten.

    Wunsch nach weiteren Erleichterungen und klaren Rahmenbedingungen

    Gleichzeitig zeigt der GBP-Bericht, dass die Reform aus Sicht vieler Unternehmen nicht weit genug geht. Mehr als jedes dritte mittlere oder große Unternehmen spricht sich für weitergehende Erleichterungen bei den ESG-Berichtspflichten aus. Nach der Omnibus-Ankündigung ist zudem der Anteil der Unternehmen gestiegen, die Unsicherheiten bei Auslegung und Anwendung der Regeln als zentrale Belastungsquelle nennen. Viele berichten, dass sie erhebliche Ressourcen darauf verwenden, zu klären, worüber genau berichtet werden muss und was Behörden konkret erwarten. „Die Ergebnisse unterstreichen, dass neben Erleichterungen der gesetzlichen Regeln vor allem klare, verlässliche und gut kommunizierte Rahmenbedingungen in der Kommunikation zwischen Unternehmen und zuständigen Behörden entscheidend für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts sind“, betont Bischof.

    Reform nicht unumstritten

    Die Omnibus-Initiative ist allerdings umstritten, da die ursprünglichen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Lieferkettensorgfaltspflichten Wettbewerbsnachteile für jene Unternehmen reduzieren sollten, die sich freiwillig für eine besonders nachhaltige und sozial verantwortliche Geschäftspolitik entschieden haben. Die nun beschlossenen Lockerungen laufen diesem Ziel teilweise zuwider. Sie setzen vor allem auf bürokratische Entlastung, da die bisherigen Vorgaben sehr vielen Unternehmen umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten auferlegt hatten – weitgehend unabhängig davon, wie stark ihr Geschäftsmodell tatsächlich zu Umwelt- oder Sozialrisiken beiträgt. Die Regeln wurden daher häufig als Wettbewerbsnachteil europäischer Unternehmen gegenüber außereuropäischen Konkurrenten gesehen.

    Hintergrund zur Omnibus-Initiative der Europäischen Union

    Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments am 16. Dezember 2025 wurde die Reform der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beschlossen – noch bevor die ursprünglichen Fassungen in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden waren. Künftig sollen grundsätzlich nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Für die Lieferkettenpflichten gelten noch höhere Schwellenwerte (5.000 Beschäftigte, 1,5 Milliarden Euro Umsatz). Zudem verschiebt die sogenannte „Stop-the-Clock“-Regelung den Beginn der Berichtspflicht für insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen um zwei Jahre auf 2027.

    Den „GBP-Monitor: Unternehmenstrends im Januar 2026“ finden Sie hier: https://www.accounting-for-transparency.de/wp-content/uploads/2026/01/gbp_monito....

    Weitere Informationen zum GBP-Monitor

    Das German Business Panel befragt monatlich mehr als 800 Unternehmen zur Unternehmenslage in Deutschland und erhebt dabei Daten zu 1) erwarteten Umsatz-, Gewinn- und Investitionsänderungen, 2) unternehmerischen Entscheidungen, 3) der erwarteten Schließungsrate in der Branche und 4) der Zufriedenheit mit der Wirtschaftspolitik. Zudem wird alle drei Monate zu besonders aktuellen Fragen berichtet.

    Hintergrundinformationen zum German Business Panel

    Das German Business Panel ist ein langfristiges Befragungspanel des DFG-geförderten überregionalen Projektes „Accounting for Transparency“ (www.accounting-for-transparency.de). Der Sonderforschungsbereich (SFB) „TRR 266 Accounting for Transparency“ startete im Juli 2019. Im Mai 2023 beschloss die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), den SFB um zunächst weitere vier Jahre zu verlängern. Er ist der erste SFB mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt. Am SFB sind über 100 Wissenschaftler*innen von acht Universitäten beteiligt: Universität Paderborn (Sprecherhochschule), Humboldt-Universität zu Berlin und Universität Mannheim, zudem Forschende von der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Frankfurt School of Finance & Management, der Universität zu Köln und der Leibniz Universität Hannover. Die Forschenden untersuchen, wie Rechnungswesen und Besteuerung die Transparenz von Unternehmen beeinflussen und wie sich Regulierungen und Unternehmenstransparenz auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Das Fördervolumen des SFBs beträgt rund 18 Millionen Euro.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Jannis Bischof
    Lehrstuhl für ABWL und Unternehmensrechnung
    Universität Mannheim
    Tel: +49 621 181-1630
    E-Mail: jbischof@uni-mannheim.de

    Yvonne Kaul
    Forschungskommunikation
    Universität Mannheim
    E-Mail: kaul@uni-mannheim.de


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Jannis Bischof
    Lehrstuhl für ABWL und Unternehmensrechnung
    Universität Mannheim
    Tel: +49 621 181-1630
    E-Mail: jbischof@uni-mannheim.de


    Originalpublikation:

    https://www.accounting-for-transparency.de/wp-content/uploads/2026/01/gbp_monito....


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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