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Wissenschaft
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat ein umfangreiches Programm beschlossen, um die Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen kurzfristig zu beschleunigen. Bund und Länder wollen damit neue Dynamik in den Hochschulbau bringen und gezielte Impulse für eine leistungsfähige Wissenschaftsinfrastruktur setzen. Damit soll eine auch im internationalen Wettbewerb attraktive Infrastruktur gestärkt werden, die zukunftsgerecht, innovativ und nachhaltig ist. Möglich wird dies durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes.
„Bund und Länder haben sich hier intensiv und im Sinne der Sache abgestimmt. Der Austausch wurde getragen vom gemeinsamen Ziel, bereits 2026 Investitionen zu ermöglichen und zügig spürbare Impulse vor Ort, also in den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, zu setzen. Ich danke allen Beteiligten für diesen Kraftakt und bin zuversichtlich: Die nun ermöglichten Investitionen werden zeitnah Wirkung für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland entfalten“, so die GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.
Der stellvertretende GWK-Vorsitzende und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, ergänzt: „Für die Länder ist dieses Investitionssofortprogramm ein wichtiger Schritt, um den Sanierungsstau an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen mit dem nötigen Tempo abzubauen. Entscheidend ist, dass die Mittel schnell und unbürokratisch wirken und den Ländern echten Handlungsspielraum geben, Projekte vorzuziehen und Prioritäten passgenau vor Ort zu setzen. Zugleich ist das Programm eine Investition in die Zukunft: Sanierung und Modernisierung müssen Energieeffizienz, Klimaneutralität, Digitalisierung sowie zeitgemäße Lehr- und Forschungsbedingungen konsequent mitdenken.“
Mit der Verabschiedung der „Bund-Länder-Vereinbarung zur befristeten Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung der baulich-technischen Infrastruktur von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen“ stellt der Bund den Ländern auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes in den Jahren 2026 bis 2029 Mittel aus dem SVIK im Rahmen eines Investitionssofortprogramms bereit. Das Investitionssofortprogramm des Bundes adressiert neben der Modernisierung und Sanierung der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur auch den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Für beide Förderbereiche stehen insgesamt 4 Milliarden Euro – jeweils eine Milliarde in den vier Jahren – zur Verfügung, die in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Entscheidung, wie viele Mittel in welchen Förderbereich fließen, obliegt den einzelnen Ländern.
Die Regelung des Förderbereichs Kindertagesbetreuung ist in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104b des Grundgesetzes vorgesehen.
Die Bund-Länder-Vereinbarung ist abrufbar unter: https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Pressemitteilungen/BLV_Mod...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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überregional
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