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Seitdem sich generative KI verbreitet hat, kommen im Alltag von Hochschulredaktionen immer wieder Fragen auf wie „Welche Informationen darf ich in den KI-Chatbot eingeben?“, „Wann muss ich kennzeichnen, dass ich ein Bild mit KI bearbeitet habe?“ oder „Welche KI-Tools darf ich überhaupt nutzen?“ Eine neue Publikation gibt Orientierung: Der Bundesverband Hochschulkommunikation veröffentlicht seine Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Hochschulredaktionen.
Die Leitlinien unterscheiden den KI-Einsatz auf drei Ebenen: rechtliche Pflichten, organisatorische Schutzmaßnahmen und professionelle Standards. Gegliedert sind sie in fünf Kapitel zu Verantwortung und Ethik, Datenschutz und Urheberrecht, redaktioneller Qualität, Kompetenzentwicklung sowie zur Überprüfung des KI-Einsatzes in der eigenen Redaktion.
Menschliche Kontrolle bleibt Maßstab
„KI kann redaktionelle Prozesse unterstützen, aber sie darf sie nicht übernehmen. Hochschulredaktionen haben die Chance, Maßstäbe für einen kritisch-reflektierten Umgang mit KI zu setzen. Diese Leitlinien sind dafür ein praktisches Werkzeug“, sagt Katja Bär, Vorsitzende des Bundesverbands Hochschulkommunikation.
Die neue Publikation bezieht rechtliche Vorgaben wie die KI-Verordnung der EU ein und wendet diese auf konkrete Fragen an, die Redaktionen beschäftigen: Wann muss ein KI-generierter Text gekennzeichnet werden? Welche Daten dürfen in externe KI-Systeme eingegeben werden? Sie benennt auch rechtliche Stolperfallen – etwa die Frage, unter welchen Bedingungen Fotos freier Fotograf*innen in ein KI-Tool geladen werden dürfen, um Bildunterschriften zu erzeugen. Führungskräfte können mit den Leitlinien abgleichen, ob zentrale Voraussetzungen für die redaktionelle KI-Nutzung in ihrer Einrichtung erfüllt sind. Eine Checkliste am Ende der Leitlinien gibt Redakteur*innen sowie Teams und ihren Vorgesetzten eine konkrete Grundlage für den Arbeitsalltag.
Rechtliche Vorgaben und professionelle Standards
Die Leitlinien schließen an bestehende Qualitätsrahmen an, darunter die Leitlinien zur guten Wissenschaftskommunikation des Verbands und Wissenschaft im Dialog (WiD). Sie wurden von der Projektgruppe KI der Initiative Qualität von Hochschulkommunikation des Bundesverbands Hochschulkommunikation (IQ_HKom) erarbeitet.
„In vielen Redaktionen ist es inzwischen üblich, generative KI für Schreibassistenz oder Bildbearbeitung zu nutzen“, sagt Jörg Heeren (Universität Bielefeld), Sprecher der Projektgruppe. „Wir haben auf Basis typischer Arbeitsabläufe geprüft, wo dabei Probleme entstehen können. Generative KI wird zwar erst seit kurzer Zeit in großem Umfang eingesetzt, doch rechtliche Vorgaben und professionelle Standards bieten schon heute vielfach Lösungen, und die haben wir in unseren Leitlinien zusammengeführt.“
Gemeinsam für verantwortungsvolle KI-Nutzung
Die IQ-Projektgruppe KI engagierte sich auch in der Erarbeitung der kürzlich erschienenen „Reflexionsfragen zur Nutzung von generativer KI in der Wissenschaftskommunikation“. Entstanden sind sie unter Federführung von Wissenschaft im Dialog (WiD) und dem Informationsdienst Wissenschaft (idw) mit der IQ-Projektgruppe, der Taskforce „KI in der Wissenschaftskommunikation“ der #FactoryWisskomm und dem Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Braunschweig. WiD und idw begrüßen die jetzt veröffentlichten Leitlinien als wichtigen Beitrag für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI in der Wissenschaftskommunikation.
Die Leitlinien wurden in der Initiative Qualität von Hochschulkommunikation (IQ_HKom) des Bundesverbands entwickelt. Dort erarbeiten Projektgruppen Qualitätsstandards, Leitfäden und Best-Practice-Materialien für die Hochschulkommunikation.
Jörg Heeren, Universität Bielefeld
Referat für Kommunikation
Telefon: 0521/106-4199
E-Mail: joerg.heeren@uni-bielefeld.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
fachunabhängig
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch

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