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07.04.2026 11:00

Jura: Neue Nachwuchsgruppe zu Rechtsfragen der Fusionsenergie

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Welche rechtlichen Fragen müssen geklärt sein, sollte die Kernfusion als Energiequelle nutzbar werden? Dieser Aufgabe widmet sich eine neue Nachwuchsgruppe an der Juristischen Fakultät der Uni Würzburg.

    Fusionskraftwerke könnten künftig neue Energielieferanten sein. Bei einer Fusion verschmelzen Atomkerne miteinander und es entsteht Energie. Dieser Prozess findet auf der Oberfläche und vor allem im Innern der Sonne im Dauertakt statt. Bisher existieren jedoch noch keine Fusionskraftwerke und ob sich diese Form von Energie nutzbar machen lässt, ist noch offen.

    Die Regierung des Freistaats Bayern hat 2023 die „Mission Kernfusion“ ins Leben gerufen. Das Ziel ist, die physikalischen Grundlagen der Kernfusion zu ergründen und die Voraussetzungen für dies Realisierung eines Kraftwerks zu erforschen. Darunter fällt auch, die rechtlichen Voraussetzungen zu klären.

    Diese Aufgabe fällt nun der Nachwuchsgruppe „Rechtsfragen der Fusionsenergie“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) zu. Die Gruppe hat am 1. April 2026 ihre Forschungsarbeit aufgenommen und wird von der bayerischen Staatsregierung sechs Jahre gefördert. Leiter ist der Jurist und Physiker Dr. Philipp Sauter, der zuvor als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) tätig war.

    Was es rechtlich zu klären gibt

    Am MPIL war Philipp Sauter verantwortlich für das „Pilotvorhaben zur Regulatorik für Fusionsanlagen“ (ReFus) und setzte sich dort schon mit der Fusion aus rechtlicher Sicht auseinander. Seine Expertise bringt Sauter nun an die Juristische Fakultät der JMU. „Unser Team wird perspektivisch auf drei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einige studentische Hilfskräfte wachsen“, so der Jurist.

    Gemeinsam wollen die Forschenden die regulatorischen Lücken für Fusionskraftwerke aufzeigen und Wege entwickeln, diese zu überbrücken. Zu untersuchen sind unter anderem: Regulierungsmaßnahmen, Genehmigungsverfahren, Sicherheits- und Haftungsfragen, Strahlenschutz- und Atomrecht, Umweltrecht, Fragen des geistigen Eigentums und der Kooperation mit der Industrie sowie die Akzeptanz und Partizipation der Gesellschaft.

    Dabei ist laut Sauter zu beachten, ob bereits existierendes Recht auf die Fusion anwendbar ist und diese Anwendung sinnvoll scheint. „Für solche rechtlichen Einordnungen müssen wir die physikalischen und technischen Hintergründe der Kernfusion durchblicken. Die Arbeit erfolgt also interdisziplinär“, so der Gruppenleiter.

    Dafür soll ein enger fachlicher Austausch mit der JMU-Fakultät für Physik und Astronomie, dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik in Garching und mit technischen Fachorganisationen wie dem TÜV und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit etabliert werden. Eine Zusammenarbeit mit Länder- und Bundesbehörden sowie der Fusionsindustrie soll ebenfalls stattfinden.

    Leiter ist Jurist und Physiker zugleich

    Physik ist für den promovierten Juristen kein Neuland: Parallel zum Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten in Tübingen und Aix-en-Provence absolvierte er dort einen Bachelor und einen Master in Physik. „Bereits in der Grundschule habe ich entschieden, Jura zu studieren. Neben meinen rechtswissenschaftlichen Vorlesungen besuchte ich aber auch Lehrveranstaltungen in Mathe und Physik. Dann wurde recht schnell ein Doppelstudium daraus“, erzählt Sauter.

    Während seine Abschlussarbeiten in Physik sich um die Fusionsforschung drehten, war sein juristischer Schwerpunkt das Völkerrecht. Da lag sein Promotionsthema auf der Hand: Es ging darum, die Fusion aus der Perspektive des Völkerrechts zu betrachten.

    Ringvorlesung zu Rechtsfragen der Fusionsenergie

    Wer mehr über das Thema erfahren will: Zum Sommersemester 2026 startet die Ringvorlesung „Fusionsenergie und ihre Rechtsfragen“. Erster Termin ist am Mittwoch, 22. April 2026, von 16 bis 18 Uhr. Die Ringvorlesung findet im zweiwöchigen Rhythmus im Hörsaal 1 der Alten Universität statt.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Philipp Sauter, Leiter der Nachwuchsgruppe Rechtsfragen der Fusionsenergie, Juristische Fakultät, T +49 931 31-83250, philipp.sauter@uni-wuerzburg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Energie, Physik / Astronomie, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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