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Die diversen ermäßigten Umsatzsteuersätze in Deutschland verursachen hohe Steuerausfälle und sind oft nicht überzeugend begründet. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle ZEW-Analyse im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen. Sie zeigt, dass die Vielzahl an Ausnahmetatbeständen die Steuerbasis erheblich schmälert: Allein im Jahr 2026 summieren sich die Mindereinnahmen auf rund 43,5 Milliarden Euro. Eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände könnte das Steuersystem nicht nur vereinfachen, sondern auch Spielräume für eine Senkung des regulären Umsatzsteuersatzes schaffen.
„Viele ermäßigte Steuersätze sind historisch gewachsen, aber heute kaum noch zu rechtfertigen. Diese Vergünstigungen sind weder verteilungspolitisch überzeugend noch wirtschaftlich sinnvoll. Statt immer neue Ausnahmen zu schaffen, sollte die Steuerpolitik stärker auf ein einfaches und transparentes System setzen“, erklärt Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“.
Dr. Daniela Steinbrenner, Wissenschaftlerin im selben Forschungsbereich, ergänzt: „Ein Abbau schlecht begründeter Ausnahmen würde nicht nur die Einnahmesituation verbessern, sondern auch Bürokratiekosten und Abgrenzungsprobleme deutlich reduzieren.“
Nur wenige Ermäßigungen überzeugend begründet
Die Evaluation zeigt ein differenziertes Bild: Besonders gut begründbar sind reduzierte Steuersätze für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahmen erreichen entweder verteilungspolitische Ziele – etwa durch Entlastung einkommensschwächerer Haushalte – oder fördern erwünschte administrative Effekte.
Demgegenüber schneiden zahlreiche andere Bereiche deutlich schlechter ab. Insbesondere für Gastronomie- und Beherbergungsleistungen sowie Teile kultureller und gesundheitlicher Angebote fehlen überzeugende Rechtfertigungen für einen reduzierten Steuersatz. Hier profitieren häufig eher einkommensstärkere Haushalte, während gleichzeitig hohe Steuerausfälle entstehen. Zielgenauere Instrumente wären direkte Transfers, da sie häufig effizienter sind als pauschale Steuersenkungen.
Reformen ermöglichen niedrigere Steuersätze
Simulationen in der Analyse zeigen, dass ein Abbau von Steuervergünstigungen erhebliche Spielräume eröffnet. Würden ermäßigte Steuersätze vollständig abgeschafft, könnte der reguläre Satz rechnerisch von 19 auf 16,7 Prozent gesenkt werden.
Realistischere Reformoptionen, etwa mit Beibehaltung der Lebensmittelermäßigung, ermöglichen ebenfalls eine Senkung. Hier wären kaum negative Verteilungseffekte zu erwarten, während gleichzeitig die Steuerstruktur vereinfacht würde.
Umfassende Steuer-Evaluation
Die Ergebnisse basieren auf einer umfassenden Evaluation der ermäßigten Umsatzsteuersätze anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs. Bewertet wurden unter anderem Zielgenauigkeit, Verteilungseffekte, Effizienz, Wettbewerbswirkungen sowie administrative Umsetzbarkeit. Die empirischen Analysen stützen sich auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und berücksichtigen Annahmen zur Steuerüberwälzung und zur Preiselastizität der Nachfrage. Ergänzend wurden Experteninterviews aus Praxis und Verwaltung einbezogen sowie verschiedene Reformoptionen simuliert, um deren fiskalische und verteilungspolitische Auswirkungen abzuschätzen.
Prof. Dr. Friedrich Heinemann
Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“
Tel: +49 (0)621 1235-149
E-Mail: friedrich.heinemann@zew.de
Dr. Daniela Steinbrenner
Wissenschaftlerin im Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“
Tel: +49 (0)621 1235-390
E-Mail: daniela.steinbrenner@zew.de
https://www.zew.de/fileadmin/FTP/policybrief/de/pb08-26.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse
Deutsch

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