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Die Bundesregierung hat sich angesichts der infolge der Iran-Krise stark gestiegenen Benzin- und Dieselpreise auf erste Entlastungen verständigt. Neben einer befristeten Senkung der Energiesteuer wird über zusätzliche Hilfen für Bürger und Unternehmen diskutiert. Doch wie wirksam sind die Vorschläge? Prof. Dr. Markus Frischmuth, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der SRH Fernhochschule, ordnet ein.
Die deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise haben in Deutschland eine neue Debatte über krisenbedingte Entlastungen ausgelöst. Die Koalition hat sich auf eine für zwei Monate befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent pro Liter verständigt. Diese soll ab 1. Mai 2026 gelten. Zusätzlich will sie Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglichen, Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zu zahlen.
Zur befristeten Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel
„Die Senkung der Energiesteuer ist politisch attraktiv, weil sie schnell wirkt und für Verbraucher unmittelbar spürbar ist“, erklärt Prof. Dr. Markus Frischmuth. „Ihre tatsächliche Wirkung hängt jedoch entscheidend davon ab, ob die Entlastung auch vollständig von den Mineralölkonzernen weitergegeben wird.“ Hier bestehe ein zentrales Umsetzungs- und Vertrauensproblem. Einen weiteren kritischen Aspekt sieht er darin, dass sie hohe Kraftstoffverbräuche begünstige: „Sie entlastet zwar breit, ist aber weder besonders zielgenau noch ökologisch sinnvoll.“
Zur steuer- und sozialabgabenfreien Entlastungsprämie
Die steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro verfolge hingegen einen einkommensbezogenen Ansatz, da sie – sofern gezahlt – direkt und in vollständig bei den Beschäftigten ankommt. „Ihre Stärke liegt in der potenziell spürbaren Nettoentlastung ohne Abzüge”, erklärt Frischmuth.
Gleichzeitig sieht er deutliche Schwächen: „Die Maßnahme ist nur begrenzt zielgenau, da sie weder Mobilitätskosten noch Pendeldistanzen berücksichtigt.“ Dadurch könnten auch Beschäftigte profitieren, die nicht auf das Auto angewiesen sind, während stark belastete Pendler leer ausgehen – etwa wenn ihr Arbeitgeber die Prämie nicht zahlt.
Auch die Ausgestaltung bewertet er eher kritisch: „Die Verteilung hängt weniger von der individuellen Betroffenheit als von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen ab.“ Letzere müssten die Prämie finanzieren. Selbständige und Beamte profitieren zudem von der Entlastungsprämie nicht.
Sein Fazit: „Es handelt sich eher um eine selektive Einkommensunterstützung als um eine gezielte mobilitätsbezogene Entlastung. Sie kann im Einzelfall helfen, wirkt aber nicht systematisch.“
Gemeinsame Einordnung beider Maßnahmen
Zusammengenommen zeigten beide Instrumente das typische Spannungsfeld kurzfristiger Krisenpolitik. „Die Energiesteuersenkung ist schnell und sichtbar, aber ungenau. Die Entlastungsprämie kann punktuell helfen, bleibt aber ungleich verteilt“, fasst Frischmuth zusammen.
Sein Gesamturteil fällt entsprechend nüchtern aus: „Beide Maßnahmen sind politisch nachvollziehbar, lösen das Problem aber nicht strukturell.“ Entscheidend sei nun, „wie kurzfristige Entlastung mit langfristig tragfähigen und zielgenauen Lösungen verbunden wird.“ Das wären beispielsweise direkte Mobilitätshilfen an Haushalte ggf. verbunden mit zusätzlichem Härteausgleich für Fernpendler. Diese könnten auch für alternative Verkehrsmittel eingesetzt werden.
Prof. Dr. Markus Frischmuth ist seit Oktober 2024 Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Controlling und Corporate Governance an der der SRH Fernhochschule – The Mobile University in Riedlingen. Vor seiner lehrenden Tätigkeit war er in unterschiedlichen Managementfunktionen im Finanz- und Compliance-Bereich international aktiver Unternehmen tätig.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter
Politik
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch

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