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Trotz Mindestlohngesetz werden noch viele Beschäftigte unter Minimum bezahlt. Betriebliche Mitbestimmung hat darauf zumindest in einer Hinsicht mildernden Einfluss.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90€ pro Stunde. Betriebe versuchen nicht selten durch geringere Arbeitszeiten oder Verlagerung ins Ausland diesen legal zu umgehen. Doch auch illegale Unterschreitungen finden statt, denn die drohenden Konsequenzen fallen nicht allzu hart aus, sofern es überhaupt zu Überprüfungen kommt. Eine Aufgabe von Betriebsräten ist es, über die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu Gunsten der Arbeitnehmer wie das Mindestlohngesetz zu wachen. Wie erfolgreich das ist, war bisher aber nicht untersucht. In einer Studie haben sich Prof. Dr. Laszlo Goerke vom Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) an der Universität Trier und Prof. Dr. Markus Pannenberg von der Hochschule Bielefeld genau damit befasst und Daten aus dem Sozio-Ökonomischen Panel ausgewertet.
Demnach wirken Betriebsräte insofern positiv, als dass der Anteil der Beschäftigten, die illegal unter Mindestlohn bezahlt werden, in Unternehmen ohne Mitbestimmung dreimal so groß ist wie unter den Beschäftigten, die in nicht-mitbestimmten Unternehmen arbeiten.
Etwas irritieren mag zunächst die zweite Erkenntnis aus der Studie: Wenn in mitbestimmten Betrieben doch der Mindestlohn unterschritten wird, dann sogar in größerem Umfang als in Unternehmen ohne Betriebsrat. „Das Ergebnis kommt vor allem durch die Daten aus dem Jahr 2022 zustande, als es in drei Schritten eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 € auf 12 € gab“, erklärt Goerke. „Hier gab es womöglich bei den Betriebsräten eine verzögerte Durchsetzung.“
Forschungsbedarf bestehe noch bei den Mechanismen, mit denen Betriebsräte für die stärkere Einhaltung der Lohnuntergrenzen sorgen. Auch eine nähere Betrachtung des Verhältnisses von Räten zum jeweiligen Management verspreche noch interessante Erkenntnisse.
https://www.wsi.de/data/wsimit_2026_02_goerke-1.pdf
Korrektur zu Beginn des 2. Absatzes: Demnach wirken Betriebsräte insofern positiv, als dass der Anteil der Beschäftigten, die illegal unter Mindestlohn bezahlt werden, in Unternehmen ohne Mitbestimmung dreimal so groß ist wie unter den Beschäftigten, die in mitbestimmten Unternehmen arbeiten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch

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