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Wissenschaft
Seit Kurzem kann die Öffentlichkeit den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans kommentieren. Der Plan legt fest, wie die EU-Wiederherstellungsverordnung in Deutschland angewendet wird. Parallel dazu wird auf EU-Ebene die Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2028 diskutiert. Zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen des BMLEH (WBBGR) haben wir Vorschläge erarbeitet, wie sowohl die Renaturierungspflichten als auch die Agrarpolitik genutzt werden sollten, um den Zustand der Biodiversität zu verbessern und Ökosysteme resilienter zu machen.
Die Stellungnahme „Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik und Wiederherstellungsverordnung zusammen denken“ wurde gestern an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer überreicht.
Die bisherigen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene reichen nicht aus, um den Verlust der Biodiversität zu stoppen. Auch die bisherigen Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben für den Naturschutz nicht genug erreicht. In Deutschland wird etwa die Hälfte der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Landwirtinnen und Landwirte tragen daher eine besondere Verantwortung, nicht nur für die Lebensmittelproduktion, sondern auch für den Erhalt und die Wiederherstellung der Natur. Die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Ökosystemleistungen sind zentrale Grundlagen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft.
Die Wiederherstellungsverordnung eröffnet nun zahlreiche Chancen für die Landwirtschaft: Ihre Umsetzung unterstützt die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, wie veränderte Wasserverfügbarkeit oder höhere Erosionsrisiken. Sie stärkt die Biodiversität, fördert essenzielle Ökosystemleistungen wie Bestäubung, Schädlingsregulation und Nährstoffkreisläufe.
Die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Schulterschluss aller Beteiligten gelingen kann – zum Wohle der Natur, der Landwirtschaft und der Gesellschaft. Die Landwirtschaft ist dabei ein zentraler Partner und es braucht ihre aktive Mitarbeit. Die Verordnung kann so nicht nur zu einer Trendumkehr beim Verlust der biologischen Vielfalt beitragen, sondern auch neue Perspektiven für eine nachhaltige, widerstandsfähige und sozial akzeptierte Landwirtschaft eröffnen.
Dazu sollten
• Landwirtinnen und Landwirte frühzeitig und aktiv in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden. So können gemeinsam praxistaugliche Lösungen entwickelt werden, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich tragfähig sind;
• die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 genutzt werden, um umweltwirksame Maßnahmen zu fördern. Dabei sind freiwillige Ansätze, stabile Finanzierung und innovative Anreizsysteme wichtig;
• regional angepasste Prämien, die Honorierung von Ergebnissen und kooperative Ansätze wirksame Agrarumweltmaßnahmen unterstützen;
• vereinfachte Antragsverfahren und zielorientierte Kontrollen die Umsetzung von GAP-geförderten Biodiversitätsmaßnahmen erleichtern;
• Biodiversitätsaspekte in der landwirtschaftlichen Beratung und Ausbildung stärker verankert werden, um Problembewusstsein und Handlungskompetenz der Betriebe zu steigern.
Dr. Julia Hertin, Tel. 030/263696-118
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2024_2028/202...
Flächennutzung
Quelle: William Fawcett
Copyright: Sachverständigenrat für Umweltfragen
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Politik, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch

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