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Die DGS hat gemeinsam mit anderen schmerzmedizinischen Fachverbänden eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vorgelegt.
Derzeit ist in teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung (von z. B. chronischen Schmerzpatienten in Schmerztageskliniken) die Mitgabe betäubungsmittelpflichtiger Arzneimittel aus dem Stationsbestand für die behandlungsfreie Zeit nicht zulässig. Eine rechtssichere Abgabe erfolgt bislang nur über die Klinik- oder eine versorgende Apotheke, was in der Praxis zu unnötigem Aufwand und teilweise zu erheblichen Wegen für die Betroffenen führt.
Wir begrüßen das Ziel, Prozesse im Gesundheitswesen zu modernisieren, sehen aber Änderungsbedarf bei der praktischen Umsetzung. Krankenhäuser sollten Betäubungsmittel für die behandlungsfreie Zeit an Patienten in teilstationärer oder stationsäquivalenter Behandlung überlassen dürfen, wenn dies ärztlich angeordnet ist und die Abgabe entsprechend dokumentiert wird. Die Regelung sollte in § 19 BtMVV verankert werden. Eine zusätzliche Quittierungspflicht für Patienten oder Sorgeberechtigte ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.
Die Stellungnahme vom 14. Juli 2026 und der tabellarische Anhang hier im Download:
PRESSEBÜRO DER DGS:
Anja Baer
B2 talk & tv produktion GmbH
Redaktion: Schiffbauerdamm 8 | 10117 Berlin
T: +49 30 9700 4834
M: dgschmerzmedizin@b2-berlin.de
Im Auftrag
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS)
Ackerstr. 3 | 10115 Berlin
T: 030 – 85 62 188 – 0
M: info@dgschmerzmedizin.de
https://www.dgschmerzmedizin.de/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Medizin
überregional
Kooperationen, Organisatorisches
Deutsch

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