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31.08.2026 17:30

„Vergnügungen besonderer Art“: Ein kritischer Blick auf kommunale Steuer- und Kulturpolitik im Ruhrgebiet

Yvonne Gather Hochschulkommunikation
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen

    Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Glücksspielautomaten, sexuelle Dienstleistungen: Was diese ungleichen Angebote verbindet, ist ihre Besteuerung als „Vergnügung besonderer Art". Prof. Dr. Jürgen Schwark vom Bocholter Standort der Westfälischen Hochschule hat gemeinsam mit Studierenden für die großen Ruhrgebietsstädte Entwicklung, Umfang und Struktur der Angebote miteinander verglichen – mit teils erstaunlichen Unterschieden. Die Ergebnisse sind jetzt als Buch erschienen.

    Die sogenannte „Vergnügungssteuer“ ist eine der wenigen Einnahmequellen, die Kommunen weitgehend autonom gestalten können. Sie hat ihre Wurzeln bereits im 18. Jahrhundert und erlebte nach einer Reduzierung durch die Kommunen in den 70er und frühen 80er-Jahren eine Wiederbelebung durch die Besteuerung von Spielautomaten Mitte der 80er. Was und wie hoch besteuert wird, ist von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Für das Projekt untersuchten Prof. Schwark und die Studierenden die aktuelle Situation in neun großen Städten des Ruhrgebiets: Duisburg, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Herne, Dortmund und Hagen. Die Forschungsgruppe wertete dafür öffentliche Informationen aus und ging mit Kommunalvertreter:innen ins Gespräch.

    Derzeit kommen die neun größten Ruhrgebietsstädte jährlich auf Vergnügungssteuereinnahmen von 57 Millionen Euro, wovon die Besteuerung auf Geldspielapparate in Spielhallen und Gaststätten den größten Teil ausmacht. Allerdings gibt es in anderen Segmenten große Unterschiede. Während Herne 5.000 Euro durch sexuelle Dienstleistungen einnimmt, sind es in Duisburg 720.000 Euro.

    Über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren haben sich die Einkünfte der großen Ruhrgebietsstädte bezogen auf die Vergnügungen besonderer Art sehr unterschiedlich entwickelt. Insbesondere Herne konnte eine Zunahme von 50 % verzeichnen. Ein Grund dafür ist die höchste prozentuale Besteuerung von Geldspielautomaten. Oberhausen (+ 20 %) und Duisburg (+ 10 %) verzeichnen leichte Zuwächse. Hagen und Mülheim a. d. Ruhr halten mit Schwankungen das ursprüngliche Niveau und Essen (- 10 %) verbucht eine leichte Abnahme. Demgegenüber verzeichnen Gelsenkirchen (- 30 %) und insbesondere Bochum (- 50 %) und Dortmund (- 50 %) starke Einbußen.

    „Die meisten Kommunen verzichten inzwischen darauf, Tanzveranstaltungen zu besteuern, um die Anbieter mit einem attraktiven Angebot in der City zu unterstützen“, erklärt Prof. Schwark. „Zu diesem Schritt konnten sich Herne und Mülheim an der Ruhr bislang noch nicht durchringen. Den Wegfall der Einnahmen aus Tanzveranstaltungen kompensieren die Städte vorwiegend mit erhöhten Steuern auf Spielhallen.“ Die kommunale Autonomie birgt jedoch auch ein Dilemma: Die Steuern sollen Einnahmen erzielen, gleichzeitig aber auch Verhalten regulieren. Wird das Rad allerdings überdreht, kommt es durch Insolvenz oder Abwanderung zum Totalausfall. „Bemerkenswert ist, dass Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen den Umsatz der Spielhallen lediglich mit einem niedrigen Prozentsatz veranlagen, anstatt den deutlich höheren Steuersatz auf das Einspielergebnis anzuwenden. Auf diese Weise entgehen den Städten jährlich Steuereinnahmen in Höhe von 6,7 Millionen Euro“, lautet eine Erkenntnis der Forschungsgruppe. „Allein dieses Beispiel zeigt, wie unterschiedlich die Städte mit dem sensiblen Gleichgewicht zwischen Vergnügungssteuer und einem attraktiven Unterhaltungsangebot umgehen.“
    Mit dem Wegfall der Besteuerung auf Tanzveranstaltungen entsteht gleichzeitig die Frage, ob die verbliebene Vergnügungssteuer überhaupt noch zeitgemäß ist: Insgesamt identifiziert die Forschungsgruppe fünf unterschiedliche Sichtweisen in der Kommunalpolitik, von denen jedoch kaum eine überzeugend und inhaltlich tragfähig grundsätzlich eine Besteuerung auf „Vergnügen“ begründen kann. Laut Forschungsteam erscheint daher eine Gerätesteuer auf Dart, Billard, Flippern, Kickern ebenso fragwürdig, wie eine Kartensteuer auf Kabarett-, Comedy- oder Karaokeveranstaltungen. Nach Einschätzung von Prof. Schwark wäre eine Steuerbefreiung der genannten Vergnügungen aus diesem Grund angemessen.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Westfälische Hochschule
    Fachbereich Wirtschaft und Informationstechnik
    Prof. Dr. Jürgen Schwark
    Tel.: 02871/2155-718
    juergen.schwark@w-hs.de


    Originalpublikation:

    Vergnügungen „besonderer Art“. Kommunale Steuer- und Kulturpolitik (Jürgen Schwark), BoD Verlag, ISBN 9783695751112.


    Bilder

    Prof. Dr. Jürgen Schwark
    Prof. Dr. Jürgen Schwark

    Copyright: WH/Jürgen Schwark


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Gesellschaft, Kulturwissenschaften, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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