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Der Bundestag hat am 8. Oktober beschlossen, die Auswirkungen des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) als Kassenleistung zu beobachten und ein interdisziplinäres Expertengremium einzusetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM) begrüßt diesen Schritt. Sie fordert, im Monitoring ausdrücklich auch die Entwicklung der Ultraschalldiagnostik zu untersuchen. Denn ein unauffälliger NIPT schließt Fehlbildungen und andere Schwangerschaftskomplikationen nicht aus. Das Monitoring muss deshalb klären, ob wichtige Ultraschalluntersuchungen seit der Kassenzulassung des Bluttests seltener wahrgenommen werden.
„Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bei der Einführung des NIPT als Kassenleistung betont, dass der Test nur in begründeten Einzelfällen, also bei Risikoschwangerschaften und nach ärztlicher Beratung, eingesetzt werden soll. Leider wurde versäumt zu definieren, wie hoch das Risiko sein muss, damit der NIPT als Kassenleistung zulässig ist“, sagt Professor Dr. med. Karl Oliver Kagan, Leiter der Pränatalen Medizin am Universitätsklinikum Tübingen und Vorstandsmitglied der DEGUM. Eine im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Auswertung von Krankenkassendaten zeige, dass inzwischen mehr als die Hälfte aller Schwangeren den Test in Anspruch nehme. „Wir begrüßen daher, dass der Bundestag die Entwicklung beobachten möchte. Der Zugang zum Test für Patientinnen mit erhöhtem Risiko darf dadurch aber nicht eingeschränkt werden.“
Bluttest ersetzt keine Ultraschalluntersuchung
Der NIPT untersucht das Risiko für bestimmte Chromosomenstörungen, insbesondere die Trisomien 21, 18 und 13. Fehlbildungen und andere Schwangerschaftskomplikationen erfasst er dagegen nicht. Fehlbildungen, die nach der Geburt behandelt werden müssen, treten bei etwa 2,5 bis 3 Prozent der Schwangerschaften auf. Die meisten sind nicht durch Chromosomenstörungen verursacht und werden in der pränatalen Diagnostik vor allem mithilfe des Ultraschalls erkannt. Die Sonografie liefert zudem wichtige Informationen zur kindlichen Anatomie und hilft, Risiken wie Präeklampsie oder Wachstumsverzögerungen einzuschätzen. Anders als für NIPT kann hier eine frühe Intervention nach dem Ersttrimester-Screening das spätere Auftreten bestimmter Komplikationen verhindern, wirkt also präventiv.
Seit Einführung des NIPT als Kassenleistung gibt es Hinweise darauf, dass das kombinierte Ersttrimester-Screening seltener in Anspruch genommen wird. Darauf weist unter anderem eine 2023 in der Fachzeitschrift „Ultraschall in der Medizin“ veröffentlichte Auswertung zum Ersttrimester-Screening in Deutschland hin. Die Untersuchung verbindet Ultraschall und Laboranalyse zur Risikoeinschätzung und liefert zugleich wichtige Informationen über die Entwicklung des ungeborenen Kindes. „Der NIPT beurteilt zwar das Risiko für die Trisomien 21, 18 und 13, deckt damit aber nur einen kleinen Teil des Spektrums möglicher Probleme in der Schwangerschaft ab“, erklärt Kagan.
Qualifizierter Ultraschall vor der NIPT-Entscheidung
Die DEGUM empfiehlt, möglichst vor der Entscheidung für einen NIPT eine qualifizierte Ultraschalluntersuchung durchzuführen. Sie ermöglicht eine erste Beurteilung der kindlichen Anatomie und hilft, das individuelle Risiko einzuschätzen. Auf dieser Grundlage können Schwangere gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt entscheiden, ob ein NIPT, eine weiterführende Ultraschalldiagnostik oder eine invasive Untersuchung sinnvoll ist.
Monitoring muss die Versorgung insgesamt erfassen
Die DEGUM fordert, im geplanten Monitoring insbesondere zu untersuchen, wie sich die Inanspruchnahme des Ersttrimester-Screenings und anderer qualifizierter Ultraschalluntersuchungen seit 2022 verändert hat. Ebenso sollten das individuelle Risiko vor dem NIPT und die weitere Betreuung nach auffälligen Testergebnissen erfasst werden. „Wir begrüßen, dass der Bundestag sich für ein Monitoring des NIPT als Kassenleistung ausspricht. Hierbei sollte neben der Längsschnittbetrachtung der Inanspruchnahme auch das zugrundeliegende Risiko und die weitere Betreuung nach einem auffälligen NIPT-Ergebnis evaluiert werden“, fordert Kagan.
Aus Sicht der DEGUM braucht es zudem klarere Kriterien dafür, wann der NIPT als Kassenleistung angezeigt ist. Eine qualifizierte Ultraschalluntersuchung sollte dabei eine zentrale Rolle spielen und angemessen finanziert sein. Nur so können Schwangere fundierte Entscheidungen treffen und relevante Auffälligkeiten möglichst früh erkannt werden.
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Literatur
Hertle D, Wende D: Erste Zahlen zum nichtinvasiven Pränataltest auf die Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT). Eine retrospektive Kohortenstudie mit Abrechnungsdaten der BARMER. Deutsches Ärzteblatt 2025; 122(10): 283–284. DOI: 10.3238/arztebl.m2025.0043, https://api.aerzteblatt.de/pdf/122/10/m283.pdf
Eiben B, Glaubitz R, Winkler T, Merz E., First-Trimester Screening in Germany After the Introduction of NIPT as a General Health Insurance Benefit. Ultraschall in der Medizin – European Journal of Ultrasound. 2023;44(3):327–328. doi: 10.1055/a-2028-8108 PMID: 36746395
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch

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