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Bessere Patientensteuerung oder neue Hürden für Schwerkranke? Das geplante Primärarztsystem soll Facharztpraxen entlasten und Wartezeiten verkürzen. Doch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die neurologischen Berufsverbände warnen: Ein starrer Umweg über die Hausarztpraxis könnte gerade Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen zusätzlich belasten. Statt pauschaler Überweisungspflichten fordern sie eine Versorgung, die sich am medizinischen Bedarf orientiert. Ihr Vorschlag: ein Primärarzt- und Bezugsarztsystem, das gezielte Patientensteuerung mit kontinuierlicher fachärztlicher Betreuung verbindet.
Bereits im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien 2025 auf ein Primärarztsystem verständigt: Hausarztpraxen sollen dabei eine zentrale Lotsenfunktion übernehmen und Patientinnen und Patienten bei Bedarf gezielt an Facharztpraxen weiterleiten. Ein solches Primärarztsystem soll die ambulante medizinische Versorgung stärker steuern.
„In der Tat ist es aus neurologischer Sicht ein Problem, dass Menschen mit weniger ernsten Beschwerden, die oft gar nicht in unseren Fachbereich fallen, Termine in neurologischen Facharztpraxen suchen. Dadurch verlängert sich die Wartezeit für Patientinnen und Patienten mit ernsten neurologischen Erkrankungen auf einen Facharzttermin. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie begrüßt daher das Bemühen um eine effektivere Patientensteuerung“, erklärt Prof. Dr. Peter Berlit, DGN-Generalsekretär.
Grenzen eines „starren“ Primärarztsystems
Dennoch sehen die neurologische Fachgesellschaft und die Berufsverbände (Berufsverband Deutscher Neurologen und Berufsverband Deutscher Nervenärzte) ein starres hausärztliches „Gatekeeper-System“ kritisch – vielmehr bedürfe es eines bedarfsorientierten Versorgungssystems, das die medizinische Dringlichkeit, die fachärztliche Kompetenz und die Versorgungskontinuität stärker berücksichtigt. Im Koalitionsvertrag [1] ist bereits angedeutet, dass es Ausnahmen geben wird: „Ausnahmen gelten bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie. Für Patientinnen und Patienten mit einer spezifischen schweren chronischen Erkrankung werden wir geeignete Lösungen erarbeiten (zum Beispiel Jahresüberweisungen oder Fachinternist als steuernder Primärarzt im Einzelfall).“
Wie Berlit anmahnt, sind solche „geeigneten Lösungen“ in jedem Fall erforderlich: „Patientinnen und Patienten mit chronischen neurologischen Krankheiten wie MS oder Parkinson, die jedes Quartal in die neurologische Praxis kommen müssen, können nicht jedes Mal vorher noch in die hausärztliche Praxis für eine Überweisung kommen. Das überfordert die hausärztlichen Kapazitäten ebenso wie unsere neurologischen Patientinnen und Patienten, die z. T. erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“
Noch im November wird die Vorlage eines Referentenentwurfs zum Primärversorgungssystem erwartet. „Wir sind gespannt, wie die tatsächliche Ausgestaltung sein wird“, so Berlit.
Vorschlag der Neurologie: Innovative Verbindung von Primärarzt- und Bezugsarztsystem
DGN und die beiden neurologischen Berufsverbände haben sich mit einer umfassenden Stellungnahme direkt an die politischen Entscheidungsträger gewandt, in der sie verschiedene Vorschläge unterbreitet haben. Der weitreichendste Vorschlag ist die Verbindung eines Primärarzt- und Bezugsarztsystems. Damit wird nicht nur eine Ausnahmeregelung für neurologische Patientinnen und Patienten gefordert, sondern ein neues Organisationsprinzip der ambulanten Versorgung vorgeschlagen.
Kern dieses Vorschlags ist die Unterscheidung zwischen der Steuerung bei neu auftretenden Beschwerden und der langfristigen Betreuung bereits diagnostizierter Erkrankungen. Während die Primärversorgung bei neuen oder unklaren Beschwerden eine wichtige Lotsenfunktion übernimmt, soll bei chronischen Erkrankungen die Behandlung durch eine feste ärztliche Bezugsperson koordiniert werden. Federführend sollte sein, wer aufgrund des jeweiligen Krankheitsbildes über die größte fachliche Kompetenz verfügt. Das kann die Hausärztin oder der Hausarzt sein, bei komplexen neurologischen Erkrankungen aber die behandelnde Neurologin oder der behandelnde Neurologe. „Dann brauchen wir eine kontinuierliche fachärztliche Betreuung ohne unnötige zusätzliche Arztkontakte“, erläutert Berlit.
Die neurologische Fachgesellschaft und die neurologischen Berufsverbände schlagen ein Modell mit fünf aufeinander abgestimmten Versorgungsebenen vor. Es reicht von Prävention und Gesundheitskompetenz über eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung und die haus- und fachärztliche Grundversorgung bis hin zur spezialisierten fachärztlichen Behandlung und Anbindung an hochspezialisierte Zentren. Patientinnen und Patienten sollen möglichst früh derjenigen Versorgungsebene zugeordnet werden, die ihrem medizinischen Bedarf entspricht. Dabei muss je nach Krankheitsverlauf sowohl eine rasche Weiterleitung in spezialisierte Einrichtungen als auch eine Rücküberweisung in die Grundversorgung möglich sein. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist aus Sicht der Neurologie eine bundesweit einheitliche, medizinisch validierte Ersteinschätzung.
Die Stellungnahme macht allerdings auch deutlich, dass eine bessere Patientensteuerung allein die bestehenden Versorgungsengpässe nicht beseitigen kann. Neue Überweisungspflichten oder gesetzliche Termingarantien schaffen keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten. Deshalb fordern DGN und die neurologischen Berufsverbände zugleich eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung, beispielsweise durch die stärkere Einbindung qualifizierten nichtärztlichen Personals, etwa spezialisierter Pflegekräfte oder Physician Assistants, den Abbau bürokratischer Hürden und eine Reform der Vergütung. Besonders aufwendige neurologische Diagnostik und die langfristige Betreuung chronisch Erkrankter müssen auch im ambulanten Setting angemessen finanziert werden.
„Wir freuen uns, dass unsere Vorschläge im Bundesgesundheitsministerium auf positive Resonanz gestoßen sind. Das zeigt, dass die besonderen Anforderungen der neurologischen Versorgung wahrgenommen werden. Wir hoffen nun, dass unsere Anregungen bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden. Denn eine erfolgreiche Patientensteuerung muss vor allem eines sicherstellen: dass Patientinnen und Patienten ohne unnötige Umwege die medizinische Versorgung erhalten, die sie tatsächlich benötigen“, erklärt DGN-Generalsekretär Prof. Berlit.
[1] https://www.koalitionsvertrag2025.de/
Pressekontakt
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Pressesprecher: Prof. Dr. Peter Berlit
Leiterin der DGN-Pressestelle: Dr. Bettina Albers
Tel.: +49(0)174 2165629
E-Mail: presse@dgn.org
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
ist mit ihren über 14.000 Mitgliedern die Stimme der Neurologie in medizinischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Verantwortung und steht für beste neurologische Versorgung und Hirngesundheit in Deutschland. Sie fördert als offene, praxisnahe, digital vernetzte, interprofessionell und interdisziplinär arbeitende Fachgesellschaft neurologischen Fortschritt, bildet kulturelle Vielfalt ab und ist sowohl wissenschaftlich als auch gesundheitspolitisch wirksam. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. www.dgn.org
Präsidentin: Prof. Dr. Daniela Berg
Stellvertretender Präsident: Prof. Dr. Dr. Sven Meuth
Past-Präsident: Prof. Dr. Lars Timmermann
Generalsekretär: Prof. Dr. Peter Berlit
Geschäftsführer: David Friedrich-Schmidt
Geschäftsstelle: Budapester Str. 7/9, 10787 Berlin, Tel.: +49 (0)30 531437930, E-Mail: info@dgn.org
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