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Wissenschaft
24.2.1999
Robert Koch-Institut: Auf Antibiotikaresistenz-Marker in gentechnisch veränderten Pflanzen sollte künftig verzichtet werden
Das Robert Koch-Institut ist aus grundsätzlichen Erwägungen der Auffassung, daß bei gentechnisch veränderten Organismen, die ver-marktet werden sollen, die eingeführten Gene möglichst beschränkt werden auf solche Gene, die für die angestrebten Eigenschaften er-forderlich sind. "Die Beschränkung auf die für die gentechnische Veränderung notwendigen Gene führt zu einer Vereinfachung der Sicherheitsbewertung", begründet Dr. Hans-Jörg Buhk, Leiter des Zentrums für Gentechnologie des Robert Koch-Instituts diese Forde-rung. Bei der zukünftigen Entwicklung gentechnisch veränderter Organismen, die für die Herstellung von Lebens- oder Futtermittel verwendet werden, sollten u.a. solche Markergene vermieden wer-den, die in Mikroorganismen Resistenzen gegen therapeutisch be-deutende Antibiotika bewirken können.
Antibiotikaresistenzen in Mikroorganismen können mit Risiken für die menschliche Gesundheit verbunden sein. Immer wieder wird dis-kutiert, ob dies auch für mikrobielle Antibiotikaresistenzgene in gentechnisch veränderten Pflanzen zutrifft. Von bereits in geneh-migten gentechnisch veränderten Pflanzen vorhandenen Markerge-nen, die Mikroorganismen Resistenzen gegenüber Antibiotika wie Ampicillin und Kanamycin verleihen können, gehen keine Risiken aus. Das hat die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) am Robert Koch-Institut wiederholt bestätigt. Diese Anti-biotika haben in der Humanmedizin kaum Bedeutung und die Anti-biotikaresistenzgene sind in der Umwelt durch Mikroorganismen weit verbreitet.
Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen nur in den Verkehr ge-bracht werden oder in zeitlich und räumlich begrenzten Freilandver-suchen mit Isolationsmaßnahme freigesetzt werden, wenn eine Si-cherheitsbewertung das Ergebnis erbracht hat, daß keine Risiken für den Menschen und die Umwelt von den gentechnisch veränderten Pflanzen ausgehen. In die Prüfung werden auch die Markergene der gentechnisch veränderten Pflanzen einbezogen, deshalb sind im Ge-nehmigungsverfahren von den Antragstellern die für die Sicherheits-bewertung erforderlichen Angaben vorzulegen.
Zur Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen ist es erforder-lich, zuerst das Gen für die gewünschte Eigenschaft zu isolieren und das entsprechende DNA-Segment als Träger des Gens vielfach zu kopieren. Die Vervielfältigung des DNA-Segments erfolgt durch die Kombination mit kleinen, bakteriellen DNA-Molekülen, beispiels-weise Plasmiden, die in Bakterien vermehrt werden können. In weite-ren Schritten können in solch ein neukombiniertes Plasmid neben dem Gen, das man später in Pflanzen übertragen will, noch weitere dieses Gen regulierende DNA-Abschnitte hinzugefügt werden, die sicherstellen, daß das Gen in der Zielpflanze auch gelesen werden kann und zur Ausprägung kommt. Danach erfolgt die Übertragung des Gen-Konstruktes in vereinzelte Pflanzenzellen. Schließlich wer-den einzelne Pflanzenzellen zu vollständigen Pflanzen regeneriert.
Die erfolgreiche Übertragung von DNA in bakterielle Zellen und in pflanzliche Zellen gelingt nur selten. Um die wenigen Zellen, die erfolgreich die gewünschte DNA aufgenommen haben, finden zu können, wird häufig die zu übertragende DNA mit einer Markierung versehen. Solche Zellen, die mit der übertragenen DNA die Markie-rung erhalten haben, sind leicht zu erkennen. Dafür eignen sich Anti-biotika- und andere Markergene. Als Marker eingesetzt erlauben sie es, ausgewählt nur solche Zellen wachsen zu lassen, die diesen Mar-ker tragen.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Informationstechnik
überregional
Forschungsprojekte
Deutsch
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