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03.02.2005 10:51

Deutsches Studentenwerk: Länder haben keinen Freibrief bei Studiengebühren

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche stellt nach Einschätzung des Deutschen Studentenwerks (DSW) den Ländern keinen Freibrief aus, nach Belieben Studiengebühren erheben zu können. Vielmehr erteilte das Bundesverfassungsgericht den Ländern den klaren Auftrag, die Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang sicherzustellen. "Jetzt gilt das Verursacherprinzip", sagt DSW-Präsident Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, "wer Studiengebühren erheben will, muss sie auch selbst sozial absichern. Die Länder müssen tragfähige sozialverträgliche Finanzierungsmodelle vorlegen, die diesem sozialpolitischen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden. Ob ein Modell diese Anforderung erfüllt, ist gerichtlich überprüfbar." Rinkens hält es für keineswegs ausgeschlossen und mit dem Urteilsspruch vereinbar, dass der Bund mittel- oder langfristig doch wieder regelnd in die Länderkompetenzen eingreifen muss - auch bei den Studiengebühren. Das Urteil, so die Analyse des Deutschen Studentenwerks, lasse dies durchaus zu.

    Das Bundesverfassungsgericht betont an mehreren Stellen in seinem Urteil, dass es gegenwärtig nicht erkennen kann, dass durch die Einführung von Studiengebühren die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland, die Rechts- oder Wirtschaftseinheit gefährdet seien. Erst dann könne der Bund wieder aktiv werden. "Das sind in der Tat hohe Hürden, die das Bundesverfassungsgericht da aufstellt", kommentiert DSW-Präsident Rinkens, "aber wir sehen die Betonung auf der Einschränkung 'gegenwärtig'. Was jetzt nicht ist, kann allerdings leider durchaus eintreten. Etwa dann, wenn zwischen einzelnen Ländern ein erhebliches Gebührengefälle entsteht. Das Szenario eines Gebühren-Flickenteppichs ist nicht unrealistisch."

    Rinkens betont: "Das Urteil besagt, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die Rechts- und Wirtschaftseinheit nicht gefährdet werden dürfen. Geschieht dies nachweislich doch, ist der Bund wieder in der Pflicht. Das könnte schon in wenigen Jahren der Fall sein, wenn sich die Länder nicht auf ein gemeinsames, bundesweit einheitliches Vorgehen einigen und, wie in den Medien kolportiert wird, Studiengebühren irgendwo in der Größenordnung zwischen 100 und 10.000 Euro im Semester einführen. Ein Horror-Szenario, das sich auch Studiengebühren-Sympathisanten nicht wünschen können."

    Die ausführliche Analyse des Urteils finden Sie im Internet unter: http://www.studentenwerke.de/pdf/Analyse%20des%20Urteils%20des%20BVerfG.pdf

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stefan Grob, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 0 30/29 77 27-20, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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