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19.09.2006 16:24

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie kritisiert Gewebegesetz

Medizin - Kommunikation Pressearbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Unnötige Bürokratie behindert und verteuert lebenswichtige Operationen
    Deutsche Gesellschaft für Chirurgie kritisiert Gewebegesetz

    Berlin - Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) warnt vor den Folgen des vom Bundeskabinett am 9. August 2006 gebilligten Gesetzentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen bei der medizinischen Nutzung. Mit dem trotz heftiger Einwände der Verbände geplanten "Gewebegesetz" wären Gewebetransplantationen nicht mehr ohne weiteres für jeden Patienten verfügbar. Bürokratie und hohe Kosten würden wichtige chirurgische Eingriffe erheblich einschränken. Der vom BMG mit der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) begründete Schritt schießt laut DGCH ohne Not über das Ziel einheitlicher EU-Standards hinaus.

    Benötigt ein Patient heute neue Hornhäute für die Augen, eine Herzklappe oder eine Knochenmarkspende, kann sein behandelnder Arzt europaweit bei Kliniken oder Gewebebanken danach anfragen. Künftig jedoch unterstehen menschliche Zellen und Gewebe in Deutschland dem Arzneimittelgesetz (AMG). "Schon jetzt ist abzusehen, dass das Gewebegesetz die Nutzung von Gewebetransplantaten unnötig erschwert und Deutschland sich in diesem Bereich auch europaweit ins Abseits manövrieren könnte", kritisiert Professor Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär der DGCH aus Berlin. Denn bevor in einer Deutschen Klinik entnommene Herzklappen auf die Reise zu ihrem Empfänger gingen, müssten sie zukünftig wie ein Arzneimittel zugelassen sein. Für vollständige Organe wie das Herz gilt dies dagegen nicht.

    Kliniken, die Gewebe entnehmen, aufbewahren und abgegeben, stellt der Entwurf mit Pharmafirmen gleich: Für jedes Gewebe, auch wenn es nicht verändert, sondern nur konserviert und vor der Transplantation zwischengelagert wird, würden künftig Zulassungspflicht und Herstellungserlaubnis nötig. Entnahme und technische Aufbereitung würden zudem erheblich verteuert. Beides würde die Existenz von Gewebebanken - selbst wenn sie nur der Deckung des eigenen klinischen Bedarfs dienen - und damit die Verfügbarkeit von Geweben für Patienten gefährden. Was bislang Routine war, würde dadurch zu einem zeitaufwendigen und teuren Prozess. Für Qualitätsmängel des bisherigen Verfahrens ergeben sich bei den bereits bestehenden strengen Kontrollen keinerlei Hinweise. Mit dem Arzneimittelstatus für Gewebe würde auch ein Handelsverbot - wie es strikt für die Weitergabe des ganzen Organs zur Transplantation besteht - entfallen. Damit besteht die Gefahr einer Kommerzialisierung der Gewebegewinnung zu Ungunsten der Organtransplantation.

    Eine Übergangsregelung ist mit dem 1. September 2006 abgelaufen. "Nun muss prinzipiell eine Herstellungserlaubnis vorliegen, wenn ein Arzt Gewebe oder auch Blut für die Zellzüchtung entnimmt", sagt Professor Bauer. Einer Gewebebank, die ohne entsprechende Erlaubnis handelt, drohen Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zur Schließung des Betriebes. Vor der voraussichtlich im Oktober stattfindenden 1. Lesung des im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Gesetzes setzt sich die DGCH dafür ein, Gewebetransplantate rechtlich wie Organtransplantate zu behandeln. Entnahme und Aufbewahrung von Geweben dürften wegen der dadurch gesetzten Fehlanreize und des nicht gerechtfertigten hohen Aufwands für die Krankenhäuser nicht dem AMG unterstehen.

    IHRE ANTWORT:

    _ Ich möchte ein Interview mit Herrn Professor Bauer führen. Bitte stellen Sie für mich den Kontakt her.

    _ Bitte informieren Sie mich regelmäßig über die Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (per Mail/per Post).

    Ich interessiere mich speziell für:
    _ gesundheitspolitische Themen
    _ medizinisch-chirurgische Themen.

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    Kontakt für Rückfragen
    Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCh)
    Pressestelle
    Anna Julia Voormann
    Postfach 30 11 20
    70451 Stuttgart
    Telefon: 0711 89 31 552
    Fax: 0711 89 31 167
    E-Mail: info@medizinkommunikation.org


    Weitere Informationen:

    http://www.dgch.de Homepage der DGCH


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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