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07.07.2009 11:32

Urheberrechtsstreit zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag geht in die Berufung

Jörg Feuck Kommunikation
Technische Universität Darmstadt

    Ziel der TU Darmstadt ist Rechtssicherheit für moderne Mediennutzung

    Darmstadt, 7.7.2009. Der Urheberrechtsprozess zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag über das Recht der Bibliotheken, eigene Bestände zu digitalisieren und ihren Nutzern an elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek anzubieten, geht in die nächste Runde.

    Der Ulmer Verlag hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, das der TU Darmstadt - und damit den Bibliotheken generell - die Digitalisierung erlaubt. In der ersten Instanz war im Mai dieses Jahres das 2008 vom Gesetzgeber neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie im Wesentlichen bestätigt worden.

    Die Verlagsseite will weiterhin ein Verbot erwirken. Angebote der TU Darmstadt, aber auch des Deutschen Bibliotheksverbandes, in Gesprächen eine gemeinsam getragene Lösung des Konflikts zu erarbeiten, wurden abgelehnt und ein schon vereinbarter Gesprächstermin kurzfristig abgesagt.

    Die TU Darmstadt bedauert, dass auf Seiten des Verlages wie des Börsenvereins auch nach dem Grundsatzurteil keine Bereitschaft zum Dialog mit den Bibliotheken und Universitäten gegeben ist. Daher wird sich die TU Darmstadt stellvertretend für alle Bibliotheken und ihren universitären Nutzern in Deutschland der rechtlichen Auseinandersetzung weiter stellen. Ihr Ziel ist es nach wie vor, Rechtssicherheit zu erlangen und die vom Gesetzgeber gewollte und im wissenschaftlichen Alltag längst selbstverständlich gewordene moderne Mediennutzung zu ermöglichen.

    Ein Teil der Verlagswelt, zu deren Sprecher sich der Ulmer-Verlag und der Deutsche Börsenverein machen, stellt sich damit einer generellen Entwicklung entgegen, die von den großen, international tätigen Verlagen auch in Deutschland längst erfolgreich in eigene Geschäftsmodelle umgesetzt worden ist. Niemand bestreitet den Verlagen ihren Anspruch auf Vergütung. Dieser ist vom Gesetzgeber auch in dem Fall der elektronischen Leseplätze in Bibliotheken klar geregelt und wird selbstverständlich befolgt. Für die Wissenschaft - von den Studierenden bis zu den Forschern - ist aber ein möglichst schneller und komfortabler Zugriff auf die von ihr benötigten Informationen unverzichtbar.

    Wissenschaft lebt vom freien Meinungsaustausch und pluraler Vielfalt, dazu gehört auch die Existenz einer vielgestaltigen und nicht nur durch einzelne Großverlage dominierten Verlagswelt. Die TU Darmstadt ruft deshalb erneut zu Gesprächen auf. Verlage, Bibliotheken und Universitäten sollten nicht gegeneinander arbeiten. Nur im Dialog lassen sich zukunftsfähige Lösungen finden. Hohe Barrieren für die elektronische Mediennutzungen schaden beiden: den Verlagen und der Wissenschaft.

    he


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Medien- und Kommunikationswissenschaften, Recht, Sprache / Literatur
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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