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07.03.2018 18:04

Landtag verabschiedet neues Hochschulgesetz

Biljana Bojic Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    Mit dem neuen Landeshochschulgesetz stärkt die Landesregie-rung die nächste Wissenschaftlergeneration und den Gründer-geist an den Hochschulen. Die Gruppe der Doktoranden erhält erstmals in Deutschland einen eigenen Status.

    Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: Wir stärken die Freiheit des einzelnen Wissenschaftlers wie auch der Institution als Gan-zer. Unsere Rektorate bleiben handlungsfähig. Sie können wie bisher mutige und wo nötig auch unbequeme Entscheidungen treffen.

    Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung (Mittwoch, 7. März) das Hochschul-rechtweiterentwicklungsgesetz (HRWeitEG) verabschiedet, mit dem das Lan-deshochschulgesetz (LHG) novelliert wird.

    Die LHG-Novelle setzt folgende Schwerpunkte:

    Bundeweit einmalig: Ein eigener Status für Doktoranden

    Erstmals in Deutschland erhalten die Promovierenden einen eigenen Status und damit Stimmrecht in den Hochschulgremien. „Die Doktoranden markieren immer den Beginn einer neuen Forschergeneration“, sagt Bauer. „Sie hinterfra-gen noch unvoreingenommen und ihre Arbeit ist grundlegend für die For-schungskraft unserer Hochschulen. Deshalb erhöhen wir ihre Sichtbarkeit und ihr Gewicht in den Universitäten.“
    Promovierende werden deshalb künftig wie Studierende oder wissenschaftliche Mitarbeiter zu einer eigenen Gruppe. Sie bleiben dabei regelmäßig immatriku-liert.

    Verbesserte Grundlage für Promotionen von HAW-Absolventen

    Talentierte Studierende einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sollen bessere Möglichkeiten erhalten, zu promovieren. Deshalb verbes-sert das neue Gesetz die Bedingungen für kooperative Promotionen. HAW-Professoren sollen hierzu an die Fakultät einer Universität assoziiert werden können. Dadurch können sie bei der Betreuung der Promovierenden die Res-sourcen der Universität mitnutzen, ohne weitere inneruniversitären Rechte und Pflichten in der akademischen Selbstverwaltung zu haben.

    Bauer: „Dies ist ein wichtiger Schritt, um mehr Gerechtigkeit in den Bildungskar-rieren herzustellen.“ Die Hochschullandschaft in Baden-Württemberg zeichne sich durch ihre Vielfalt und ihre Differenzierung aus, so die Wissenschaftsmi-nisterin. Gerade darum sei es wichtig, dass Umstiege und Kombinationen mög-lich seien und auch gelebt würden.

    Mehr Spielräume für unternehmerische Gründungen

    Die LHG-Novelle erweitert die Möglichkeiten der Hochschulen, Unternehmens-gründungen aus ihrem Umfeld zu fördern. Hochschulen können künftig Grün-derinnen und Gründern erlauben, Einrichtungen der Hochschule bis zu drei Jahre lang weiter zu nutzen, wenn sie zuvor Mitglieder der Hochschule waren. Dies betrifft beispielsweise die Nutzung kostenintensiver Forschungsinfrastruk-tur.

    „Damit erleichtern wir den Übergang von Studium oder Forschung zum eigenen Unternehmen. Wir wollen Absolventinnen und Absolventen, die mutig genug sind, etwas Eigenes zu wagen - und schlau genug, um damit erfolgreich zu sein“, sagt die Wissenschaftsministerin.

    Auch künftig starke, entscheidungsfähige Rektorate

    Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, die Wissenschaftsfreiheit in der Hochschulgovernance deutlicher abzubilden. Dabei wurden vom Gericht die individuellen Freiheitsrechte der Hochschullehrer sowie ihrer gewählten Vertretung im Senat betont. Diese müs-sen bei allen wesentlichen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen von For-schung und Lehre die Mehrheit haben. Das war bisher auch schon so. Der Ver-fassungsgerichtshof machte nun aber darüber hinaus deutlich, dass die Stim-men der professoralen Amtsmitglieder (Rektorat und bislang auch die Dekane) dabei nicht mitgezählt werden dürfen. Angerechnet werden können nur die Stimmen der gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Hochschullehrer-schaft.

    Der Verfassungsgerichtshof betonte zudem: Je stärker die Handlungsspielräu-me beim Rektorat verortet seien, desto ausgeprägter müsse im Gegenzug eine Möglichkeit vorgesehen werden, dass die Mehrheit der Hochschullehrer eigen-ständig das Rektorat abwählen könne – und zwar ohne die Beteiligung weiterer Statusgruppen, Hochschulgremien oder des MWK.

    Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Wir haben den Geist des Urteils um-gesetzt und weiterentwickelt. Wir stärken die einzelne Wissenschaftlerin und den einzelnen Wissenschaftler sowie die Institution als Ganze. Das neu einge-führte Instrument der Urabwahl sichert, wie vom Urteil eingefordert, die Wissen-schaftsfreiheit ab – ohne mutige Rektorate zu verschrecken oder zu bremsen.“

    Die Rektorate blieben im Gegenteil handlungsfähig, so Bauer, und könnten auch weiterhin unbequeme Entscheidungen durchsetzen: „Das ist von ent-scheidender Bedeutung, denn nur so gewährleisten wir, dass die die Strategie-fähigkeit der Hochschule erhalten bleibt.“

    Das Gesetz tritt nach Verkündung im Gesetzesblatt noch im März in Kraft.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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