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13.11.2018 17:38

Organspende als Normalfall?

Klaus P. Prem Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg

    Eine öffentliche Expertentagung zum Transplantationsmedizinrecht befasst sich am 16./17. November 2018 an der Universität Augsburg mit der Frage, inwiefern die sogenannte Widerspruchslösung tatsächlich eine tragfähige und wünschenswerte Lösung sein kann.

    Vor dem Hintergrund einer deutschlandweit zurückgehenden, allenfalls stagnierenden Zahl gespendeter Organe hat der amtierende Bundesgesundheitsminister kürzlich eine breite gesellschaftliche Debatte über eine sogenannte Widerspruchslösung gefordert: "Ich bin für eine doppelte Widerspruchslösung. Das heißt, dass jeder zu Lebzeiten ausdrücklich 'Nein' sagen kann – und ansonsten die Angehörigen zu fragen sind. Nur so kann die Organspende zum Normalfall werden", so Jens Spahn in einem Interview mit der BILD-Zeitung Angang September 2018. Ist dieser Standpunkt im Sinne einer Lösung des Problems tragfähig? Und ist eine diesem Standpunktfolgende Lösung wünschenswert?

    Medizinische, rechtliche, ethische und soziologische Aspekte

    Das Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg (IBGM) und das Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung (ZIG) der Universität Augsburg nehmen diese aktuelle Diskussion zum Anlass für eine öffentliche Tagung, auf der das Für und Wider einer Widerspruchslösung aus allen relevanten – transplantationsmedizinischen, verfassungsrechtlichen, ethischen und soziologischen – Perspektiven abgewogen werden soll. Was spricht dafür und was dagegen, dass – wie in zahlreichen europäischen Ländern bereits der Fall – Organe zur Transplantation entnommen werden können, wenn der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat?

    Strukturelle Veränderungen des Transplantationsmedizinrechts?

    Tatsache ist: Im Jahr 2017 war die Zahl der gespendeten Organe in Deutschland so gering wie seit zwanzig Jahren nicht mehr. Obgleich die Organspenden im ersten Halbjahr 2018 seit Jahren dann wieder leicht gestiegen sind, besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an Spenderorganen. In der Diskussion über die Frage, wie mehr transplantierfähige Organe generiert werden können, wird die Forderung nach strukturellen Veränderungen des deutschen Transplantationsmedizinrechts laut. Kritik wird in diesem Zusammenhang auch an der derzeit geltenden erweiterten Zustimmungslösung geübt, wonach der Verstorbene zu Lebzeiten, z. B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben muss oder nach dem Tod die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden, wobei die Entscheidungsgrundlage der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen ist.

    Tragfähig? Und auch wünschenswert?

    Die Tagung am 16./17. November 2018 befasst sich deshalb mit der Frage, ob die Widerspruchslösung, derzufolge Organe einfach entnommen werden können, wenn die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, ein tragfähiges und zugleich auch wünschenswertes Modell für das Transplantationsmedizinrecht sein kann. "Es geht und darum, durch eine interdisziplinäre Betrachtung der Thematik über die nationalen Grenzen hinaus Lösungsansätze für bestehende für diese hochaktuellen Probleme zu entwickeln, die sich hier im Kontext des Transplantationsmedizinrechts stellen", so Prof. Dr. Franz Lindner, Ordinarius für Öffentliches Recht, Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie und Geschäftsführer des IBGM.
    __________________________________________

    Transplantationsmedizinrecht

    • eine öffentliche Tagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg
    • am 16.11.2018 von 14.00 bis 18.00 Uhr und am 17.11.2018 von 9.00 bis 14.00 Uhr
    • an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, Universitätsstraße 24 (Gebäude H), 86159 Augsburg
    • ausführliches Tagungsprogramm zum Download:
    • Eintritt frei, Anmeldung an franziska.huber@jura.uni-augsburg.de erbeten
    • Teilnahmebescheinigung für Fachanwälte auch nach § 15 FAO möglich


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Franziska Huber
    Telefon: 0821/598-4973
    franziska.huber@jura.uni-augsburg.de


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Ausführliches Tagungsprogramm Transplantationsmedizinrecht

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Gesellschaft, Philosophie / Ethik, Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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