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20.02.2019 10:40

Organspende - Unklarer Patientenwille

Luise Dirscherl Stabsstelle Kommunikation und Presse
Ludwig-Maximilians-Universität München

    Mancher potenzielle Organspender hat nicht nur einen Organspende-Ausweis, sondern auch eine Patientenverfügung. Beide Dokumente widersprechen sich mitunter – eine schwierige Situation für behandelnde Ärzte.

    Die Umsetzung einer Patientenverfügung und eine Organspende schließen sich mitunter aus. Das ist vielen Menschen jedoch nicht bewusst, wie eine Studie zeigt, die aktuell in der Fachzeitschrift Das Gesundheitswesen veröffentlicht ist. Professor Georg Marckmann, Vorstands des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Dr. Elias Wagner und Professor Ralf Jox (inzwischen Universität Lausanne) haben 236 Seniorinnen und Senioren nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt und danach, ob sie eine Patientenverfügung haben.

    Vor einer Organspende muss der Hirntod des potenziellen Spenders festgestellt werden, was nur im Kontext einer intensivmedizinischen Behandlung erfolgen kann. Etwa jeder Fünfte der Befragten hatte seine Bereitschaft dazu in einem Organspende-Ausweis dokumentiert. Einige der potenziellen Spender haben zugleich mit einer Patientenverfügung festgehalten, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen und lieber außerhalb einer Intensivstation sterben möchten. „Diese Konstellation birgt einen potenziellen Konflikt und bedeutet für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung“, sagt Ralf Jox. Dieser Umstand ist vielen potenziellen Spendern jedoch nicht bewusst. Zugleich zeigte die Studie, dass vielen der Befragten das Konzept des Hirntods nicht verständlich ist.

    „Unsere Studie zeigt, dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf bei Patientenverfügung und Organspende besteht“, sagt Georg Marckmann. „Um den Willen des einzelnen Patienten zu ermitteln, am besten auch eine ausdrückliche Priorisierung, ist ein persönliches qualifiziertes Beratungsgespräch notwendig.“


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. med. Georg Marckmann
    Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
    Medizinische Fakultät der LMU
    Tel.: +49 (0) 89/2180-72775
    E-Mail: marckmann@lmu.de


    Originalpublikation:

    Elias Wagner, Georg Marckmann, Ralf J. Jox: Koinzidenz von Patientenverfügung und Zustimmung zur Organspende: was wünschen die Betroffenen? Eine Befragung deutscher Senioren. In: Das Gesundheitswesen 2019
    https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-0837-0882


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin, Philosophie / Ethik
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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