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13.11.2020 13:22

Stiftung Innovation in der Hochschullehre startet

Rebekka Kötting Pressestelle
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

    Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute den Startschuss für die neue Stiftung Innovation in der Hochschullehre gegeben. Mit Verabschiedung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2021 durch die GWK und der Zeichnung des Treuhandvertrages zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Stiftungsträgerin, der Toepfer Stiftung gGmbH, dem die Länder 2024 beitreten sollen, ist die Stiftung Innovation in der Hochschullehre gegründet.

    Anja Karliczek, Vorsitzende der GWK und Bundesministerin für Bildung und Forschung, erklärt dazu: „Dieses Jahr hat uns allen vor Augen geführt: Innovative Hochschullehre ist ein Schlüssel für die Leistungsfähigkeit und Chancengerechtigkeit unserer Hochschulbildung. Mit dem Ziel, innovative Hochschullehre systematisch zu fördern, Anreize zu schaffen für die Entwicklung, die Erprobung und den Transfer neuer bzw. gelingender Lehre, ist die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schon jetzt ein „Trendsetter“. Ich freue mich, dass sie so schnell und erfolgreich aufgebaut wurde – trotz der Widrigkeiten der Corona-Pandemie. Dem Vorstand wünsche ich eine glückliche Hand und viel Erfolg bei der weiteren Etablierung dieser wichtigen Stiftung.“

    Der stellvertretende Vorsitzende der GWK und Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Konrad Wolf ergänzt: „Die ‚Stiftung Innovation in der Hochschullehre‘ wird die Hochschulen bundesweit in ihrer Breite ansprechen. Mit ihren Förderaktivitäten wird sie dauerhaft dazu beitragen, dass Innovationen in Studium und Lehre nicht nur entwickelt und erprobt, sondern auch strukturell verankert und für andere nutzbar gemacht werden. Die Zusammenarbeit in Verbünden und Netzwerken wird gestärkt, der Austausch der Akteurinnen und Akteure wird verbessert. Wir freuen uns, dass die Stiftung dank des großen Engagements der Beteiligten schon in diesem Jahr ihre Tätigkeit aufnehmen kann, und die Hochschulen dadurch zügig neue Fördermöglichkeiten erhalten.“

    Wichtige Ziele der Stiftung Innovation in der Hochschullehre sind der Ausbau der Entwicklungsfähigkeit der Hochschullehre, die Förderung der Weiterentwicklung guter Lehre sowie ihre Stärkung im Hochschulsystem. Durch entsprechende Förderformate werden Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Hochschulleitungen gesetzt, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen und Innovationen in Studium und Lehre einzusetzen. Die Stiftung Innovation organisiert den Austausch und die bundesweite Vernetzung der relevanten Akteure genauso wie den Wissenstransfer neuer Kenntnisse und gelungener Lehr-Lernformate. Sie soll durch ihre Tätigkeit die Hochschullandschaft in ihrer ganzen Breite ansprechen und die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre stärken.

    Die Stiftung wird mit bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr dauerhaft gefördert. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund und ab 2024 gemeinsam mit den Ländern, wobei der Bund 110 Millionen Euro und die Länder 40 Millionen Euro jährlich aufbringen werden.

    Für das operative Geschäft wurde bereits der Vorstand bestehend aus Frau Dr. Cornelia Raue (Geschäftsführender Vorstand), Frau Dr. Antje Mansbrügge (Vorstand Innovation) und Frau Prof. Dr. Evelyn Korn (Vorstand Wissenschaft), eingesetzt. Die Geschäftsstelle befindet sich in Hamburg, die Homepage ist ab heute unter http://www.stiftung-hochschullehre.de erreichbar.

    Rechtliche Grundlage für den Aufbau und die Finanzierung der Stiftung ist die Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“, die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 3. Mai 2019 verabschiedet und am 6. Juni 2019 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Länder geschlossen wurde.

    Die Toepfer Stiftung gGmbH war am 6. Dezember 2019 von der GWK ausgewählt worden, um unter ihrem Dach eine Organisationseinheit aufzubauen. Auf Basis dieses Beschlusses wurde die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ als rechtlich nicht selbständige, aber weitgehend unabhängig agierende Treuhandstiftung in den letzten 19 Monaten eingerichtet und nimmt nun ihre Arbeit auf.

    Bereits in wenigen Tagen wird die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ eine vorgezogene Förderbekanntmachung veröffentlichen, so dass in der zweiten Jahreshälfte 2021 die ersten Fördergelder an die Hochschulen fließen können.


    Bilder

    Anhang
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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