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03.09.2021 11:12

Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz in Kraft getreten

Christian Schlag Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

    Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Raumordnungsplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den Hochwasserschutz nach eingehenden Voruntersuchungen und nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen in Kraft getreten.

    Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Raumordnungsplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den Hochwasserschutz nach eingehenden Voruntersuchungen und nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen in Kraft getreten.

    Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im BMI: „Die jüngste Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass es beim Hochwasserschutz nicht nur um herkömmliche Flusshochwasser gehen darf. Es sind auch Hochwasserereignisse in den Blick zu nehmen, die durch Starkregen hervorgerufen werden. Diese Ereignisse werden durch den Klimawandel weiter zunehmen. Daher müssen wir dem Wasser mehr Raum geben, und das Wasser muss überall so gut wie möglich im Boden versickern können.“

    Entsprechend trifft der Raumordnungsplan neben Regelungen zum Hochwasserrisikomanagement, insbesondere im Hinblick auf Siedlungsentwicklung und Kritische Infrastrukturen, auch Regelungen zur Gewinnung und Freihaltung von Retentionsflächen sowie zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens des Bodens.

    Der Raumordnungsplan wurde vom BMI in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt. Er soll das für den Hochwasserschutz primär zuständige Wasserrecht, aber auch die unterschiedliche Hochwasservorsorge der einzelnen Landesraumordnungsplanungen unterstützen.

    Dr. Markus Eltges, Leiter des BBSR: „Hochwasser macht nicht an Landesgrenzen halt, daher müssen Schutzmaßnahmen die Flussgebiete als Ganzes erfassen. Mithilfe des länderübergreifenden Raumordnungsplans setzen wir erstmals bundesweit einheitlich geltende raumordnerische Standards in der Hochwasservorsorge. Jetzt kommt es darauf an, dass die Regelungen des Raumordnungsplans in den Ländern und vor Ort schnellstmöglich aufgegriffen und von der Wasserwirtschaft flankiert werden.“

    Der länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz ist ein Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmi.bund.de und www.bbsr.bund.de

    Kontakt

    Christian Schlag
    Stab Direktor und Professor
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
    Deichmanns Aue 31–37
    53179 Bonn
    Telefon: +49 228 99 401-1484
    christian.schlag@bbr.bund.de

    ***
    Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) berät als Ressortforschungseinrichtung die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Bauwesen / Architektur, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie, Verkehr / Transport
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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