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05.11.2021 15:54

Update: Aktualisierte Empfehlungen zu SARS-CoV-2/ COVID-19 für Schwangerschaft, Geburt und Wochen

DGGG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

    Berlin, im November 2021 – Die geburtshilflichen und pädiatrischen Fachgesellschaften haben ihre Empfehlungen zur Versorgung infizierter Schwangerer und deren Neugeborenen aktualisiert. Nach 21 Monaten COVID-19-Pandemie hat die wissenschaftliche Datenlage zahlreiche neue Erkenntnisse hervorgebracht, die von der AutorInnengruppe jetzt in einem umfangreichen Update zusammengetragen wurden.

    In ganz praktisch gehaltenen Empfehlungen äußern sich die AutorInnen zunächst zur COVID-19-Schutzimpfung – basierend auf und im Einklang mit den gültigen STIKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die STIKO empfiehlt seit September 2021 ab dem zweiten Trimenon mit einem mRNA-basiertem Impfstoff zu impfen. Auch Wöchnerinnen und Stillende sollten gegen COVID-19 geimpft werden. Eine Immunisierung im ersten Trimenon oder vor Eintritt der Schwangerschaft ist keine Indikation, um die Schwangerschaft zu beenden, betonen die AutorInnen. Schwangere sollten grundsätzlich als Hochrisikogruppe betrachtet werden, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und ungünstige Schwangerschaftsergebnisse haben. Fest steht: Bisher wurden gemäß Infektionsschutzgesetz bundesweit an die 10.000 Fälle von SARS-CoV-2-positiven Schwangerschaften gemeldet, darunter zahlreiche intensivpflichtige Patientinnen sowie mehrere Fälle mit tödlichem Ausgang.

    „Aus unserer Sicht ist es essenziell wichtig, dass die neu gewonnen Erkenntnisse an die Fachöffentlichkeit und damit auch zu unseren Patientinnen gelangen, um letztlich Missverständnissen und Irrtümern mit wissenschaftlichen Fakten zu begegnen.“
    (Prof. Dr. Ekkehard Schleußner, Leiter der AutorInnengruppe)

    Spontangeburt trotz COVID-19-Erkrankung empfohlen
    In dem Update berichten die AutorInnen auf Basis der wissenschaftlichen Literatur, dass eine vaginale Entbindung auch im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19-Erkrankung durchgeführt werden kann. Eine Geburtseinleitung oder ein Kaiserschnitt sollte bei einer SARS-CoV-2-positiven Schwangeren nur dann durchgeführt werden, wenn sie medizinisch begründet ist. Zudem stellt eine SARS-CoV-Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung keine Kontraindikation zur Regionalanästhesie (PDA/SpA) dar und sollte zu einem frühen Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine frühe Schmerzlinderung die Belastung von Herz und Lunge unter der Geburt reduzieren kann.

    Eine Trennung von erkrankter Mutter und gesundem Kind sei dann nicht erforderlich, wenn Hygieneregeln und Maßnahmen zur Vermeidung einer Virusübertragung eingehalten werden. Haut-zu-Haut Kontakt zwischen Mutter und Kind, sogenanntes Bonding, soll unter Einhaltung der Hygieneregeln und -maßnahmen ermöglicht werden. Hierzu zählen die Händedesinfektion, Mund-Nasen-Schutz und kein Schleimhautkontakt wie etwa Küssen.

    Auch SARS-CoV-2-positive Mütter können stillen
    Vor dem Hintergrund, dass Frauen mit nachgewiesener oder vermuteter SARS-CoV-2-Infektion geringere Stillraten aufweisen, raten die AutorInnen dazu, dass auch SARS-CoV-2-positiven Müttern das Stillen ermöglicht werden sollte. Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Muttermilch ist bei Einhaltung der Hygieneempfehlungen als „sehr gering“ einzustufen. Dagegen ist neben den bekannten Vorteilen des Stillens ein möglicher passiver Immunschutz denkbar. Wichtig sei eine praktische Anleitung zu den speziellen Hygieneregeln beim Stillen. Hierzu zählt neben Maßnahmen der Atemhygiene (Mund-Nasen-Schutz) vor allem die Reinigung von Händen, Brust und Milchpumpe. Das Abpumpen und anschließende Füttern durch eine gesunde Betreuungsperson ist – z.B. bei räumlicher Trennung – eine mögliche Alternative.

    Die Empfehlungen basieren auf einem sorgfältig abgestimmten ExpertInnenkonsens und können sich – insofern neue Erkenntnisse veröffentlicht werden – zeitnah ändern. Die Verantwortung für das konkrete Vorgehen bleibt bei dem vor Ort medizinisch betreuenden Team, dessen Entscheidungen durch diese Empfehlung unterstützt werden sollen.

    Pressekontakt
    Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus I Katja Mader
    Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
    Jägerstraße 58-60
    10117 Berlin
    Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
    E-Mail: presse@dggg.de
    Internet: www.dggg.de

    Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen Gremien.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    https://www.uniklinikum-jena.de/geburtsmedizin/%C3%9Cber+uns/Team/Klinikleitung....


    Originalpublikation:

    https://www.dggg.de/fileadmin/data/Stellungnahmen/DGGG/2021/Update_COVID_Empfehl...


    Weitere Informationen:

    https://www.dggg.de/
    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Empfehlungen zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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