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29.08.2022 13:57

Gesetzentwurf zur Priorisierung in der Pandemie: Fachgesellschaften und Juristen kritisieren Verbot der „Ex-post-Triage"

Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.

    Der im Bundeskabinett abgestimmte und am 24. August 2022 veröffentlichte Gesetzentwurf zur „Triage“ intensivmedizinischer Behandlung im Fall pandemiebedingter Ressourcenknappheit wird von Wissenschaftler*innen aus Medizin, Ethik und Recht deutlich kritisiert. Der Gesetzentwurf schließt aus, bereits laufende lebenserhaltende Therapien bei sehr schlechter Erfolgsaussicht zugunsten der Behandlung von Menschen mit einer besseren Überlebenschance zu beenden.

    Vertreter*innen zahlreicher medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften und Jurist*innen hatten diese Regelung bereits im Vorfeld kritisiert, da sie die Anwendung des Kriteriums der Überlebenswahrscheinlichkeit erschwert und zu mehr vermeidbaren Todesfällen führt.

    ************************************************************************************************
    Grundsätzlich Unterstützung für gesetzliche Regelung

    Bereits im Juli hatten in zwei aufeinander abgestimmten Stellungnahmen 25 medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften und 16 ausgewiesene Rechtsexpert*innen Position zum Referentenentwurf bezogen. „Die zügige und konstruktive Abstimmung sowie die breite interdisziplinäre Unterstützung für die Inhalte machen deutlich, wie wichtig das Thema aus Sicht der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften ist“, so Professor Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. Sowohl die medizinischen Fachgesellschaften als auch die Jurist*innen begrüßen eine gesetzliche Regelung der Zuteilung pandemiebedingt nicht ausreichender intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten. Inhaltlich wird die im Gesetzesentwurf vorgesehene Zuteilung nach dem Kriterium der Erfolgsaussicht begrüßt, da dies nach Einschätzung der Fachexpert*innen die Anzahl der knappheitsbedingten Todesfälle minimieren kann, falls einmal die Nachfrage die Anzahl der verfügbaren Intensivbetten überschreiten sollte. „Die gesetzliche Regelung ist darüber hinaus wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte eine demokratisch legitimierte Grundlage für die schwierigen Zuteilungsentscheidungen und Rechtssicherheit haben“, so Professor Dr. med. Uwe Janssens, Intensivmediziner und Mitinitiator der Stellungnahme.

    Breiter Konsens für „ex-post-Triage“ in Ausnahmesituationen

    Der Gesetzesentwurf wird allerdings sowohl in der Stellungnahme der Fachgesellschaften (federführende Autoren Professor Uwe Janssens, Intensivmedizin sowie Professor Georg Marckmann und Professor Jan Schildmann, Medizinethik) als auch von Seiten der Rechtswissenschaftler*innen (Federführung Professor Tatjana Hörnle) kritisiert. Dies gilt insbesondere für das Verbot der sogenannten „ex-post-Triage“ – also der Möglichkeit bei schlechten Erfolgsaussichten eine bereits laufende Intensivtherapie zu beenden, um andere Menschen mit besserer Erfolgsaussicht lebensrettend behandeln zu können. Anders als in der Diskussion bisweilen dargestellt, stelle dies keinen Tabubruch dar, so Professor Dr. med. Georg Marckmann, Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin. Vielmehr sprechen medizinische und ethische Gründe dafür, bei Zuteilungsentscheidungen im Falle pandemiebedingt nicht ausreichender intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten alle Patient*innen gleichermaßen einzubeziehen. „Wenn bereits zugeteilte intensivmedizinische Behandlungskapazitäten von den Zuteilungsentscheidungen ausgenommen werden, wie dies der Referentenentwurf vorsieht, werden viele Menschen sterben, die Bedarf und eine realistische Chance auf ein Überleben haben“, ergänzt Professor Dr. Tatjana Hörnle. Das Verfassungsrecht gibt nicht vor, dass nur die zufällig zuerst eintreffenden Patient*innen behandelt werden dürften.

    Öffentlicher Diskurs notwendig – Veranstaltung unter Beteiligung von Patientenvertreter und Wissenschaftler*innen

    Während die Autor*innen der Stellungnahme sich klar positionieren, wird anerkannt, dass Priorisierungsentscheidungen unvermeidlich tragische Entscheidungen sind. Um den notwendigen Austausch zu befördern, haben die Autor*innen der Stellungnahme kurzfristig eine öffentliche Online-Veranstaltungen zum Thema geplant. Am 6. September von 18.00 bis 19.30 Uhr werden Fachexpert*innen aus Medizin, Ethik und Recht Stellung zum Gesetz und den umstrittenen Themen nehmen.

    Weitere Informationen:

    Öffentliche Diskussionsveranstaltung – Online:
    Wer soll intensivmedizinisch behandelt werden, wenn die Ressourcen nicht ausreichen? Beiträge aus wissenschaftlicher und Patient*innen-Perspektive
    6.9.2022, 18.00-19.30
    Anmeldung bis 4.9.2022 unter folgendem Link:
    https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZwud-uvrzsrHdcZFE5hNhbPq54EZgKJuvSX

    Stellungnahme der AWMF Taskforce COVID-19 Leitlinien zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetztes des BMG vom 14.06.2022 und
    Ergänzende juristische Stellungnahme:
    https://www.awmf.org/die-awmf/awmf-stellungnahmen.html

    *** Bei Veröffentlichung Beleg erbeten. ***

    Ihr Kontakt für Rückfragen:

    AWMF Pressestelle
    Sabrina Hartmann
    Postfach 30 11 20
    70451 Stuttgart
    Tel.: 0711 8931-649
    Fax: 0711 8931-167
    hartmann@medizinkommunikation.org
    presse@awmf.org
    www.awmf.org

    AWMF-Geschäftsstelle
    Dennis Makoschey
    Birkenstraße 67
    10559 Berlin
    Tel.: +49 030 20097777
    presse@awmf.org


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin, Recht
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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