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20.04.2010 16:48

Lang wirksame Insulinanaloga sollen nicht mehr erstattet werden: Typ-2-Diabetikern drohen lebensbedrohliche Unterzuckerungen

Beate Schweizer Pressestelle
Deutsche Diabetes Gesellschaft

    Rund 500 000 Typ-2-Diabetiker sollen zukünftig aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr von den Krankenkassen erstattet bekommen, so lange diese teuerer sind als herkömmliche Verzögerungsinsuline. Die Ein- oder Umstellung auf diese Verzögerungsinsuline kann das Risiko für lebensbedrohlichen Unterzuckerungen erhöhen, befürchten diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG). Die Diabetes-Experten hoffen, dass die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger Typ-2-Diabetiker vor solchen Risiken schützen und den Beschluss nicht umsetzen.

    Unterzuckerungen, die sogenannte Hypoglykämien, sind die mit Abstand am häufigsten auftretende akute Komplikation bei Diabetes mellitus. Auslöser einer akuten Unterzuckerung können zu wenig Nahrung, Alkohol, falsch eingeschätzte körperliche Aktivität oder eine Überdosierung an Diabetes-Medikamenten sein. Langjähriger Diabetes, Alter und Nierenfunktionsstörungen erhöhen das Risiko ebenfalls. Aber auch der Wirkungsverlauf herkömmlicher Verzögerungsinsuline selbst ist mit einer größeren Unterzuckerungsgefahr verbunden. Gefährlich sind Unterzuckerungen, weil sie Folgeschäden verursachen oder sogar tödlich enden können. Experten gehen davon aus, dass mit mehr als 10 000 zusätzlichen schweren Hypoglykämien im Jahr nach der Umstellung der Typ-2-Diabetiker auf ein solches Verzögerungsinsulin zu rechnen ist.

    Studiendaten haben belegt, dass lang wirksame Insulinanaloga bei gleicher Wirksamkeit weniger häufig zu gefährlichen Hypoglykämien führen als herkömmliches Verzögerungsinsulin. Diese Therapieoption soll künftig eingeschränkt werden. Eine aktuelle Entscheidung des G-BA sieht nur noch in Ausnahmefällen die Verschreibung bei Typ-2-Diabetes vor: bei allergischer Reaktion auf Humaninsulin oder bei einem hohen Risiko für Unterzuckerungen trotz intensivierter Insulintherapie.

    Für Ärzte, die Typ-2-Diabetiker betreuen, ist dies keine praktikable Lösung. Sie müssen mit ihren Patienten gemäß des G-BA-Beschlusses erst das Risiko einer schweren und möglicherweise lebensgefährlichen Hypoglykämie eingehen, um diese mit Hilfe der lang wirksamen Insulinanaloga zu verhindern. Denn ob auch erste Warnzeichen für folgende schwere Hypoglykämien - wie leichte Unterzuckerungen oder starke Blutzuckerschwankungen - dazu berechtigen, ist nicht klar geregelt. Nur die Aussage des G-BA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess, dass eine Schädigung nicht abgewartet werden muss, schafft für Betroffene und Behandler keine Sicherheit.

    Eine Hypoglykämie ist immer ein bedrohliches Ereignis, das dauerhafte Schädigungen zur Folge haben kann. Bereits vor der Entscheidung des G-BA haben diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft auf diese Gefahr hingewiesen.

    Mehr Informationen im Internet:

    Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu lang wirksamen Insulinanaloga
    http://profi.diabetesde.org/stellungnahmen/langwirksame_insulianaloga/

    Kontakt für Journalisten:
    Pressestelle diabetesDE/DDG
    Beate Schweizer
    Pf 30 11 20, 70451 Stuttgart
    Tel.: 0711 8931 295, Fax: 0711 8931 167
    Schweizer@medizinkommunikation.org
    www.diabetesde.org
    www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de


    Weitere Informationen:

    http://www.diabetesde.org
    http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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