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Veranstaltung


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10.04.2008 - 10.04.2008 | Hamburg

Christoph Menke: Gewalt und Recht. Benjamins Frage

Die Frage nach dem Verhältnis von Gewalt und Recht ist, ob diese beiden Einsichten zusammen gehalten werden können.

Jede Antwort auf die Frage nach dem Verhältnis von Gewalt und Recht muß von zwei Feststellungen ausgehen, die sich wechselseitig auszuschließen scheinen. Die erste Feststellung ist, dass das Recht das Gegenteil von Gewalt ist: Die rechtliche Urteils- und Entscheidungsform wird geschaffen, um die Gewalt der Rache zu beenden; mit der Etablierung des Gerichtshof kommen die Furien der Rache zur Ruhe. Die zweite Feststellung ist, dass das Recht selbst eine Ordnung der Gewalt ist: Im Recht reproduziert sich in gewandelter Form die Gewalt, gegen die es sich richtet. Denn nicht nur setzt das Recht seine Entscheidungen mit Gewalt durch, das rechtliche Urteil beansprucht auch, den, den es trifft, zu definieren; das rechtliche Urteil verfolgt den Verurteilten wie ein Fluch. - Die Frage nach dem Verhältnis von Gewalt und Recht ist, ob diese beiden Einsichten zusammen gehalten werden können.
In der modernen Diskussion dieser Frage stehen sich Apologie und Kritik des Rechts gegenüber: die Apologie des Rechts als legitime Gewalt und die Kritik des Rechts als bloßer Wiederholung "mythischer" Gewalt (Walter Benjamin). Dieser unversöhnliche Gegensatz hat seinen Grund in der Sache. Der Gegensatz von Apologie und Kritik des Rechts lässt sich daher nicht einfach auflösen. Er nimmt aber dann eine andere Gestalt an, wenn man statt über das Recht überhaupt über seine spezifisch moderne Verfassung spricht. Denn das moderne Recht ist eben dadurch ausgezeichnet, dass es selbst die Gewalt wahrnimmt und berücksichtigt, die es ausübt: Das moderne Recht ist selbstreflexiv. Der Gegensatz zwischen Rechtfertigung und Gewalt ist hier daher kein Gegensatz bloß in der Deutung des Rechts, er ist ein Gegensatz im Recht selbst - ein Gegensatz, um den das moderne Recht selbst weiß und den es durchspielt. Das moderne Recht hat den Gegensatz zwischen Legitimität und Gewalt, zwischen Apologie und Kritik des Rechts zu seiner inneren Strukturbestimmung gemacht.

Prof. Dr. Christoph Menke, Philosoph, Professor am Institut für Philosophie an der Universität Potsdam, Geschäftsführender Direktor des MenschenRechtsZentrums (Potsdam)

Moderation: Dr. Fatima Kastner, Soziologin, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsbereich "Nation und Gesellschaft" des Hamburger Instituts für Sozialforschung

Hinweise zur Teilnahme:
Der Eintritt ist frei.
Beginn ist 20 Uhr (Einlass ab 19.30 Uhr).
Eine Voranmeldung ist nicht möglich.
Das Hamburger Institut für Sozialforschung ist seit Mai 2005 schwellenfrei zugänglich.

Termin:

10.04.2008 20:00 - 21:30

Veranstaltungsort:

Hamburger Institut für Sozialforschung, 1. Stock,
Mittelweg 36
20148 Hamburg
Hamburg
Deutschland

Zielgruppe:

jedermann

E-Mail-Adresse:

Relevanz:

regional

Sachgebiete:

Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Politik, Recht

Arten:

Eintrag:

08.04.2008

Absender:

Veranstaltung

Abteilung:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltung ist kostenlos:

ja

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event23183


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