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02.03.2017 - 03.03.2017 | Marburg

20. Marburger Gespräche zum Pharmarecht

Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – Praktische Umsetzung der neuen Gesetzgebung in Pharmaunternehmen

20 Jahre Marburger Gespräche zum Pharmarecht – 20 Jahre gleichberechtigter Diskurs von Wissenschaft und Praxis. Im Zeichen dieser Tradition sollen am 2. und 3. März 2017 Kernfragen der Bereiche Compliance und Innovation im Gesundheitswesen diskutiert werden.

Nachdem das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen am 4. Juni 2016 in Kraft getreten ist, gilt es nun, die neu geschaffenen Tatbestände (Bestechlichkeit und Bestechung – §§ 299a, 299b StGB) hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung näher zu untersuchen.

Anknüpfend an die letztjährigen Vorträge, die den Schwerpunkt auf die Auslegung der Tatbestandsmerkmale legten, sollen durch die 20. Marburger Gespräche praxisorientiert die möglichen Formen der Zusammenarbeit dargelegt und zugleich deren strafrechtlichen Schranken aufgezeigt werden. Im Rahmen des ersten Schwerpunktes „Compliance“ umfassen die ersten beiden Vorträge die Thematik der praktischen Umsetzung der §§ 299a, 299b StGB im Pharmaunternehmen hinsichtlich der komplexen Formen der Zusammenarbeit und im Weiteren die Auswirkungen auf das Strafrecht und die Strafverteidigung.

Zwei weitere Vorträge befassen sich mit einem Unterpunkt des Komplexes „Compliance“, dem Bereich des Datenschutzes. Einer der Vorträge informiert über die neuen Entwicklungen durch die Datenschutz-Grundverordnung. Welche Daten sind für wen zugänglich und was deckt eine Einwilligung ab? Sind abgespeicherte Daten in einer Cloud wirklich sicher? Begriffe wie Safe Harbour und Privacy Shield werden hier eine Rolle spielen. Ein weiterer Vortrag zeigt aktuelle Fragen der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) auf. Dabei wird Bezug auf die Person des Stufenplanbeauftragten und dessen zu erbringende Anforderungen genommen sowie das Spannungsfeld von Pharmakovigilanz und Parallelimport beleuchtet.

Den Abschluss des ersten Tages bilden das Heilmittelwerbe- und das Kartellrecht. So beschäftigt sich ein Vortrag mit der Frage, ob mit Aussagen zum Zusatznutzen eines Arzneimittels geworben werden darf. Dabei gilt u.a. zu klären, ob ein konkreter Hinweis auf die Einigung des Arzneimittelherstellers und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Erstattungsbetrag für den verschreibenden Arzt so zu verstehen ist, dass ihm bei einer Verschreibung des Arzneimittels kein Wirtschaftlichkeitsregress droht. Der letzte Vortrag des Tages befasst sich mit innovativen
Arzneimitteln im Spannungsfeld des Kartellrechts.

Der zweite Tag beschäftigt sich mit dem Themenschwerpunkt „Innovationen“. Passend dazu befasst sich der erste Vortrag mit Neuerungen im Rahmen der klinischen Prüfung und den Anforderungen an die Umstrukturierung im pharmazeutischen Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln. Mit dem Bereich der stratifizierten und der individualisierten Medizin beschäftigt sich ein weiterer Vortrag und zeigt deren Entwicklung und Chancen auf. Anschließend erfolgt ein Überblick über berufsrechtliche, datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte von E-Health. Anknüpfend an die Symposien der letzten Jahre folgt ein Beitrag über die neuesten Entwicklungen und Erfahrungen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Die 20. Marburger Gespräche zum Pharmarecht enden in Anlehnung an die Ausführungen zum AMNOG mit einem Vortrag über die aktuelle Spruchpraxis der Schiedsstelle und zeigt deren rechtliche Grundlagen und Verfahrensgarantien auf.

Das Symposium wird vom Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht der Philipps-Universität Marburg veranstaltet. Dort haben sich Vertreter aus Universität und Wirtschaft zu einem dauerhaften Erfahrungsaustausch zusammen gefunden. Zielsetzung ist es, sich den Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung des Gesundheitswesens zu stellen. Bei den Marburger Gesprächen sind daher alle am Pharmarecht Interessierten eingeladen, die Entwicklung von Theorie und Praxis zu fördern.

Die Tagung ist als zertifizierte Fortbildung von der Landesapothekenkammer zertifiziert.

Weitere Informationen:
Tagungsprogramm: www.uni-marburg.de/fb01/pharmarecht/weiterbildung/marburger_gespraeche/flyer20gespraeche.pdf

Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg:
www.forschungsstelle-pharmarecht.de

Berufsbegleitender Masterstudiengang Pharmarecht: www.pharmarecht-master.de

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Wolfgang Voit, Fachbereich Rechtswissenschaften
Tel.: 06421/28-21712, E-Mail: pharmarecht@jura.uni-marburg.de

Hinweise zur Teilnahme:

Termin:

02.03.2017 ab 12:00 - 03.03.2017 16:00

Veranstaltungsort:

Donnerstag, 2.3.: Historischer Rathaussaal Marburg, Markt 1
Freitag, 3.3.: Aula der Alten Universität, Lahntor 3
35037 Marburg
Hessen
Deutschland

Zielgruppe:

Journalisten, Wissenschaftler

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Recht

Arten:

Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung

Eintrag:

21.02.2017

Absender:

Andrea Ruppel

Abteilung:

Pressestelle

Veranstaltung ist kostenlos:

nein

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event56852

Anhang
attachment icon Tagungsprogramm 20. Marburger Gespräche zum Pharmarecht

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