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22.02.2005 10:59

Die Hessischen Universitäten fordern Unterstützung des Landes bei der Modernisierung der Studienabschlüsse.

Dr. Viola Düwert Stabsstelle Hochschulkommunikation
Philipps-Universität Marburg

    Aus Anlass der Klage des Landes Hessen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Unterstützung der Hochschulen durch den Bund bei der Modernisierung der Hochschulausbildung im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses weisen die Hessischen Universitäten darauf hin, dass Bund und Länder durch ihre Unterschriften 1999 in Bologna hierfür gemeinsam Verantwortung tragen, der das Land Hessen bisher nur unzureichend gerecht wird.

    Mit Interesse hat die Konferenz der Hessischen Universitätspräsidien (KHU) zur Kenntnis genommen, dass die hessische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die finanzielle Unterstützung der Umsetzung des so genannten Bologna-Prozesses durch die Bundesregierung eingereicht hat. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um den vergleichsweise geringen Betrag von 4.4 Mio. €, mit denen - über die Hochschulrektorenkonferenz - verschiedene deutsche Hochschulen, darunter eine hessische, bei der Einführung gestufter, international vergleichbarer Studienabschlüsse (Bachelor, BA/BSc, und Master, MA/MSc) unterstützt werden sollen, sowie um ein Beratungsangebot, das für alle Hochschulen etabliert wird.

    Diese Klage lenkt allerdings die Aufmerksamkeit auf die mangelnde finanzielle Unterstützung, die das Land Hessen bislang bei dieser Umstellung seinen Hochschulen zukommen lässt. Der Bologna-Prozess wird von der hessischen Landesregierung verbal zwar eindeutig unterstützt. Die Bachelor- und Master-Abschlüsse sind mit dem neuen Hessischen Hochschulgesetz seit 2004 in Hessen klar verankert. Bereits im letzten Jahr wies das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) sogar darauf hin, dass in Hessen bereits die meisten akkreditierten, d. h. anerkannten, Bachelor- und Master-Abschlüsse etabliert seien.

    Demgegenüber steht allerdings die Tatsache, dass das Land Hessen seinen Hochschulen, die ohnehin im Ländervergleich unterfinanziert sind, weder für die erheblichen Kosten der Umstellung noch für die dadurch notwendigen besseren Betreuungsverhältnisse zwischen Lehrenden und Studierenden Unterstützung gewährt oder in Aussicht gestellt hat.

    Wer sich zu international vergleichbaren Studienabschlüssen bekennt, wie dies das Land Hessen bislang tut, muss sich auch zu international vergleichbarer Qualität der Ausbildung und Betreuung der Studierenden bekennen. Die Erklärung von Bologna wurde im Jahr 1999 für Deutschland gemeinsam von Bund und Ländern unterzeichnet. Damit muss auch das Land Hessen die Verantwortung und finanzielle Unterstützung seiner Hochschulen für diesen Prozess mit übernehmen. Die hessischen Universitäten erwarten vom Land die Übernahme der Umstellungskosten und die Anerkennung der erforderlichen Betreuungsqualität bei den neuen Studienabschlüssen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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