Auf Antrag der Studentenvertreter hat der Verwaltungsrat der Technischen Universität München einstimmig eine Empfehlung zur Einführung von Studienbeiträgen beschlossen.
Danach sollen Studienbeiträge an der TU München nur eingeführt werden, wenn:
1. ein Verbleib der Beiträge an der Hochschule staatlicherseits zugesichert ist und die Beiträge in eine vermehrte Finanzautonomie der Hochschulen einbezogen werden. Gleichzeitig darf die Einführung nicht Kürzungen am Gesamtetat der Hochschule zur Folge haben;
2. die eingezogenen Beiträge als "Drittmittel für die Lehre" verwendet werden;
3. ein allen Studierenden der TU München zugängliches, absicherndes Darlehens- und Stipendiensystem vorhanden ist.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Studium und Lehre
Deutsch
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