Die Vorsitzendes des Kuratoriums der TU München, Verfassungsgerichtspräsidentin a.D. Hildegund Holzheid, teilt mit:
Das Kuratorium der TU München hat sich auf seiner Sitzung am 7. März 2005 mit der Erhebung von Studienbeiträgen zur Verbesserung der Lehre an den Hochschulen befasst. Für den Fall, dass der Bayerische Landtag Studienbeiträge einführt, müssen nach einstimmiger Auffassung des Kuratoriums die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Studienbeiträge müssen den Hochschulen in vollem Umfang zusätzlich zugute kommen; sie sollen nicht den Staatshaushalt entlasten.
2. In die Erhebung sollen alle Studierenden einbezogen werden, also nicht nur die Studienanfänger. Vertrauensschutzgesichtspunkte stehen dem bei der bislang diskutierten Größenordnung von 500 € nicht entgegen.
3. Die Hochschulen sollen über die Höhe der Studienbeiträge und ihre Differenzierung innerhalb eines staatlich festgesetzten Rahmens entscheiden.
4. Das Ziel, möglichst viele Befähigte an das Studium heranzuführen darf nicht beeinträchtigt werden. In der Diskussion über eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Studienbeiträge sind Stipendien und Darlehen. Nach Auffassung des Kuratoriums der TU München ist entsprechend der Befähigung der Studierenden zu unterscheiden: Stipendien in Form eines Erlasses der Studienbeiträge sollen besonders leistungsfähige und leistungsbereite Studierende erhalten; darüber hinaus ist eine Ausweitung bestehender Stipendienmöglichkeiten erwünscht. Für Studierende aus einkommensschwachen Bevölkerungskreisen soll ein System von Studiendarlehen entwickelt werden, das die finanziellen Belastungen auf die Zeit nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit verschiebt.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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