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09.03.2005 13:12

Der öffentliche Sklave

Volker Schulte Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Zu den rund 150 Büchern, die von Autoren der Universität Leipzig im letzten Jahr vorgelegt wurden und von den Besuchern der Buchmesse am Stand der Alma mater Lipsiensis (Halle 3, Stand F 209) in Augenschein zu nehmen sind, zählt auch der Titel ''Sklave der Stadt'' von Dr. Alexander Weiß vom Historischen Seminar. Nach der Einschätzung von Fachleuten handelt es sich hier um ein Standardwerk zur antiken Sklaverei, in dem erstmals so umfassend der Sklave in den Städten des römischen Reiches untersucht wird.

    Das Buch behandelt die so genannten öffentlichen Sklaven, worunter die Sklaven zu verstehen sind, die sich im Besitz einer Stadt des römischen Reiches als öffentlicher Körperschaft befanden. Man darf sich hier keine an Ketten geschmiedete Sklaven, die schwere körperliche Arbeiten ausführten, vorstellen, denn auch wenn die Städte Sklaven für körperliche Arbeiten beschäftigten, beispielsweise zur Herstellung von Bleirohren für die städtischen Wasserleitungen, so waren die öffentlichen Sklaven doch in der Regel in der städtischen Verwaltung tätig. Insbesondere begegnen wir öffentlichen Sklaven als eine Art Schatzmeister in der Administration der öffentlichen Gelder oder als Vorsteher der städtischen Archive. Des weiteren waren die öffentlichen Sklaven mit der Durchführung von Kaufgeschäften sowie der Abwicklung von Pachtverträgen zwischen der Stadt und ihren Bürgern betraut. Im Rahmen der Marktplatzaufsicht verwahrten sie die Normalmaße und -gewichte. Daneben wurden öffentliche Sklaven auch im Rahmen des antiken Strafvollzugs eingesetzt, also als Gefängniswächter und natürlich auch als Henker. Auch bei Hausdurchsuchungen und staatlichen Pfändungsmaßnahmen kamen sie regelmäßig zum Einsatz.

    Die öffentlichen Sklaven sind als privilegierte Gruppe in der breiten Masse der Sklaven anzusehen. Das lässt sich zum einen an den rechtlichen Privilegien ablesen, welche den öffentlichen Sklaven in ihrer Gesamtheit zugestanden wurden. Sie hatten das Recht, eheähnliche Verbindungen mit freien Frauen einzugehen, sie erhielten einen geregelten Lohn und konnten testamentarisch über die Hälfte ihres peculium verfügen, das ist das Eigenvermögen, das sich ein Sklave erworben hat. Öffentliche Sklaven finanzierten gar die Errichtung kleinerer bis mittelgroßer Kultanlagen. Die private Finanzierung städtischer Gebäude erwartete der antike Bürger eigentlich von den Angehörigen der lokalen Oberschicht. Indem wohlhabende Sklaven sich mit der Stiftung von Bauwerken hervortaten, adoptierten sie bewusst soziale Verhaltensmuster der Oberschicht und unterstrichen damit gleichzeitig ihren Anspruch, der lokalen Oberschicht zugerechnet zu werden. Dass einige öffentliche Sklaven zur städtischen sozialen Elite gehören konnten, ist so bislang noch nicht in der Forschung gesehen worden.

    Alexander Weiß, Sklave der Stadt. Untersuchungen zu den öffentlichen Sklaven in den Städten des römischen Reiches. Historia Einzelschriften 173. Franz Steiner Verlag. Stuttgart 2004


    Weitere Informationen:
    Prof. Dr. Charlotte Schubert
    Telefon: 0341 97-37071
    E-Mail: schubert@uni-leipzig.de
    www.uni-leipzig.de/~historik


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Sprache / Literatur
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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