Kein böses Blut mehr
Tagung über "Rituelles Schlachten in Deutschland" am 2. April 2005: Gibt es einen Kompromiss zwischen Tierschutz und Glaubensfreiheit?
Pressekonferenz am 31. März 2005 um 11 Uhr
Darf man Tiere aus religiösen Gründen ohne Betäubung schlachten? Diese schwierige Frage lassen die gegenwärtig gültigen Gesetze leider offen. Das deutsche Tierschutzgesetz legt fest, dass warmblütige Tiere nur betäubt geschlachtet werden dürfen. Doch bestimmten Glaubensgemeinschaften erlaubt das Gesetz die Ausnahme davon. Wann genau aber die Ausnahmeregelung greift, ist umstritten. Im Grundgesetz besteht diesbezüglich eine ungeklärte Konkurrenzsituation zwischen Glaubensfreiheit und Tierschutz.
In diesem Zwiespalt wollen Wissenschaftler nun helfen, eine neue Diskussionsgrundlage zu schaffen. Dazu findet am 2. April 2005 eine Informationstagung an der Freien Universität Berlin statt. Experten aus den USA, Neuseeland, den Niederlanden, Schweden, Österreich und Deutschland werden dort Detailinformationen über verschiedene Kompromisse liefern. Zum Beispiel darüber, wie viel Tierschutz mit bestimmten religiösen Vorgaben vereinbar wäre.
Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, dem 31. März 2005, um 11 Uhr wird Prof. Dr. Jörg Luy, Tiermediziner von der Freien Universität Berlin, darüber Auskunft geben. Die Pressekonferenz findet am Institut für Fleischhygiene und Technologie, Haus 3, Philippstraße 13, 10115 Berlin-Mitte statt.
Im Islam und auch im Judentum gilt Fleisch als unrein, wenn es nicht lebend und unversehrt ausgeblutet ist. Darüber allerdings ob eine Betäubung der Tiere den Ritus unterbindet, gehen die Glaubensinterpretationen auseinander. "Ein neuer, ergebnisoffener Dialog ist das erwünschte Ergebnis der Tagung", sagt Jörg Luy. Man will dem Gesetzgeber wissenschaftliche Argumente in die Hand geben, um die seit Jahren diskutierte Situation zu klären.
Im Jahr 2002 nämlich änderte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bis dato gängige Praxis. Die bestand darin, Muslimen das unbetäubte Ausbluten der Tiere nicht zu genehmigen. Der Koran fordere diese Methode nicht ausdrücklich, war der dafür angeführte Grund. Eine Ansicht, die zahlreiche islamische Institutionen teilen. Das Bundesverfassungsgericht befand jedoch, dass damit die vorgesehene Ausnahmeregelung leer liefe - zudem "ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung". So befürworteten die Richter den Antrag eines muslimischen Schlachters, Tiere ohne Betäubung zu töten. Die darauf folgende empörte Reaktion in der Öffentlichkeit war mitverantwortlich dafür, dass noch im selben Jahr der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Man wollte dadurch die als fehlend monierte verfassungsrechtliche Ebenbürtigkeit schaffen. Doch änderte das praktisch nichts. Denn die unscharf definierte Ausnahme vom Tierschutz blieb bestehen. Deshalb sah sich Ende 2004 der hessische Verwaltungsgerichtshof gezwungen, den Ausnahmeantrag des muslimischen Metzgers erneut zu bestätigen.
"Der Gesetzgeber steht unter Druck, das religiöse schlachten neu zu regeln. Er könnte es entweder von einer Betäubung abhängig machen, so wie in Schweden, Norwegen, Island oder in der Schweiz, oder einen Tierschutzkompromiss eingehen, wie die Österreicher oder Dänen", sagt Jörg Luy. Aber welche Betäubungsverfahren für die Tiere kann man streng gläubigen Muslimen und Juden anbieten? Welche Schlachtmethoden sind am wenigsten quälend? Wie können die Tieren möglichst schonend fixiert werden? Wie gehen andere Länder mit der Problematik um? Mit dem Tagungsband möchten die Wissenschaftler helfen, diese Fragen unvoreingenommen und konstruktiv zu erörtern.
Termin und Ort der Tagung:
Samstag, 2. April 2005, Beginn: 13.30 Uhr.
Freie Universität Berlin, Arnimallee 22, 14195 Berlin
Veranstalter: Freie Universität Berlin, Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG), Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT).
Informationen und Anmeldung zur Tagung:
Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V., Frankfurter Str. 89, 35392 Gießen
Tel.: 0641 / 2 44 66, Fax: 0641 / 2 53 75, E-Mail: info@dvg.net
Teilnahmegebühr: 57 Euro (Studierende: 35 Euro)
Die Teilnahmegebühr ist bis zum 29. März 2005 auf folgendes Konto zu überweisen:
DVG-Service GmbH
Volksbank Gießen
BLZ 513 900 00
Konto 666 17 00
Stichwort: Tierschutztagung
Presseinformationen:
Dr. Christian Guht, Warschauer Str. 58a, 10243 Berlin
Tel.: 030 / 81 82 19 64, Mobil: 0160 / 612 60 17, E-Mail: cguht@t-online.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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