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27.04.1999 14:54

Das ZDF als nationale Fernsehanstalt

Norbert Frie Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Der münstersche Medienrechtler Prof. Dr. Bernd Holznagel hat in einem Gutachten den spezifischen Funktionsauftrag des ZDF als nationaler Fernsehanstalt Deutschlands untersucht.

    Der münstersche Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Bernd Holznagel hat in einem Gutachten die besondere Funktion des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) als nationale Fernsehanstalt Deutschlands und die Unverzichtbarkeit des ZDF-Auftrags für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und die Meinungsvielfalt begründet und für die Zukunft nachhaltig bekräftigt.

    ZDF-Intendant Dieter Stolte legte das ausführliche Gutachten am Dienstag, 27. April 1999, in Berlin der Öffentlichkeit vor. Die Studie von Prof. Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, untersucht den spezifischen Funktionsauftrag des ZDF unter besonderer Berücksichtigung der "Digitalisierung, der europäischen Einigung und der Globalisierung der Informationsgesellschaft", wie es im Untertitel heißt.

    Das Gutachten beschreibt die Aufgabenbereiche des ZDF als Information, Orientierung, Forum, Integration, Leitbild, Kultur, Produktion und Innovation. Diese spezifischen Funktionen sind nach Prof. Holznagel angesichts der derzeit weltweiten Umbrüche im Kommunikations- und Mediensektor mehr denn je aktuell. Sie seien im Licht der neuen Herausforderungen zu interpretieren, wie sie sich aus der Digitalisierung und Globalisierung sowie aus den veränderten Angebotsstrukturen, Vertriebs- und Nutzungsformen der Medien ergeben.

    Nach Ansicht des münsterschen Medienrechtlers wirkt das ZDF als "Glaubwürdigkeitsinsel" im zunehmend zersplitterten Angebot an Programmen sowie gleichermaßen als technischer und publizistischer Innovationsmotor. Der Sender habe darüber hinaus für jedermann die Vorteile der digitalen Entwicklungen zu sichern, die deutsche kulturelle Identität sowie Qualitätsstandards im Programm zu gewährleisten. Als nationalem Sender komme dem ZDF auch die Aufgabe zu, Stimme Deutschlands in Europa und in der Welt zu sein.

    Der Gutachter plädiert für eine "Digitalbouquetermächtigung" des ZDF im Rundfunkstaatsvertrag. Diese müsse insbesondere die Möglichkeit weiterer digitaler Programmangebote sowie programmbegleitender Informations- und Datendienste, die Aufnahme von Drittprogrammen sowie eine Hörfunkermächtigung mit umfassen. Allen Forderungen, die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland näher einzugrenzen, erteilt Prof. Holznagel eine Absage. Jedenfalls für den Mainzer Sender sei dies nicht erforderlich, da die von ihm wahrzunehmenden Funktionen gesetzlich bereits klar umrissen seien. Jede weitere legislative Begrenzung greife in die Programmautonomie des ZDF ein und schränke die journalistische Freiheit der Sendeanstalt unverhältnismäßig ein.

    Demgegenüber entwickelt Prof. Holznagel in Anlehnung an die britsche BBC das Modell einer Selbstbindung. Demnach sollen die einzelnen Aspekte des Funktionsauftrags des ZDF von dessen Fernsehrat noch weiter präzisiert und in den Programmrichtlinien rechtsverbindlich verankert werden. Darauf aufbauend könnten die vom ZDF zu erbringenden Programmleistungen, etwa in einem Zwei-Jahres-Turnus, schwerpunktmäßig als Ziele festgelegt und später vom Fernsehrat bewertet werden. Das ZDF könne so flexibel auf den schnellen Wandel im Mediensektor reagieren.


    Weitere Informationen:

    http://www.zdf.msnbc.de/gutachten.asp
    http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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