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11.04.2005 15:16

Auch der Feinstaub ist Tagungsthema

Volker Schulte Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Mit dem diesjährigen, dem 10. Leipziger Umweltrechts-Symposion am 21. und 22. April 2005 (Neues Rathaus) zum Thema ''Umweltqualität durch Planung'' wendet sich das Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Juristenfakultät der Universität Leipzig einem neuerdings zu beobachtenden Wandel in der ''Philosophie'' des Umweltschutzes zu: von der herkömmlichen Festlegung von Verursachungsgrenzwerten zur qualitätszielorientierten Umweltfachplanung.

    In Deutschland war man bisher daran gewöhnt, Umweltschutz von der Verursacherseite her zu betreiben; entsprechend sind die deutschen Vorschriften überwiegend quellen- oder emissionsbezogen angelegt. Unter angelsächsischem Einfluss und befördert durch die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts orientieren sich aktuelle Regelwerke eher an den zu erreichenden Zielen; sie sind qualitätsorientiert und setzen hierfür auch konkrete Qualitätsziele.
    Diese Tendenz wird in besonderem Maße deutlich an verschiedenen neukonzipierten Regelungsbereichen. Im Symposion sollen hiervon die Wasserrahmen-Richtlinie, die Umgebungslärm- und die Luftreinhalte-Richtlinie sowie deren Auswirkungen und Probleme bei der Umsetzung in deutsches Recht diskutiert werden. In einem Podiumsgespräch am zweiten Veranstaltungstag sollen dann die von solchen Regelungen Betroffenen zu Wort kommen, das sind neben staatlichen und kommunalen Planungsbehörden in besonderem Maße auch verschiedene Kreise der Wirtschaft.
    Die Aktualität des Tagungsthemas erweist sich u. a. am Beispiel der Luftreinhalte-Richtlinie, die mit ihrer Begrenzung einer Feinstaubbelastung insbesondere die Großstädte vor gewaltige Planungsaufgaben stellt. Wie gerade in den letzten Tagen durch Berichte in den Medien deutlich geworden ist, verstoßen jetzt schon mehrere Großstädte in Deutschland - in den anderen EU-Mitgliedstaaten ist es kaum anders - gegen die Regelung, dass an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr bestimmte Belastungswerte nicht überschritten werden dürfen; weitere Städte werden gewiß noch folgen. Auch in Leipzig kann die - inzwischen schon als Feinstaub-Richtlinie bezeichnete - Regelung zur Geltung kommen, wenn das Bundesverwaltungsgericht über den Ausbau der Jahnallee zu entscheiden haben wird. Geklagt wird auch in einem anderen, im Symposion behandelten Rechtsbereich: Die Umgebungslärm-Richtlinie, ebenfalls Gegenstand des Symposions, wird bei den vor dem BVerwG anhängigen Verfahren gegen die Leipziger Flughafenerweiterung eine wichtige Rolle spielen.
    Das Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig führt in diesem Jahr zum zehnten Mal das Leipziger Umweltrechts-Symposion durch. Wie in den letzten Jahren auch stehen dem Institut das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und die Stadt Leipzig mitwirkend zur Seite. Das Institut wurde 1994 mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gegründet; es ist das erste von inzwischen mehreren rechtswissenschaftlichen Instituten der 1993 wiedererrichteten Juristenfakultät. Geschäftsführender Direktor ist seit der Gründung Univ.-Professor Dr. Martin Oldiges. Das Institut hat sich zum Ziel gesetzt, mit seinen jährlichen Umweltrechts-Symposien den interessierten Kreisen aus Staats- und Kommunalverwaltung, aus Justiz, Anwaltschaft und Wirtschaft sowie nicht zuletzt auch aus der Wissenschaft eine Plattform des fachlichen Dialogs, des Erfahrungs- und des Meinungsaustausch zu bieten. Die stets von Teilnehmern aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gut besuchten Veranstaltungen sind ein Zeugnis dafür, dass es dem Institut gelungen ist, das selbstgesetzte Ziel zu erreichen.
    Das Institut hat mit seinen Symposien stets aktuelle Themen wie neue Gesetzesvorhaben oder umstrittene Entwicklungen in den Bereichen des Umwelt- und Planungsrechts aufgegriffen. Es begann mit einer Veranstaltung zum damals gerade vorgelegten Entwurf eines Bundes-Bodenschutzgesetzes. Seitdem standen Themen aus den Bereichen des Wasserhaushalts-, des Kreislaufwirtschafts- und des Naturschutzrechts zur Debatte. Es wurde über eine abgabenrechtliche Verhaltenssteuerung im Umweltrecht ebenso diskutiert wie über Tendenzen der Privatisierung im Bereich der Daseinsvorsorge. Höchst aktuell waren auch die Veranstaltungen zum Europäischen Umwelthaftungsrecht oder zum Hochwasserschutz.


    Weitere Informationen:
    Prof. Dr. Martin Oldiges
    Telefon: 0341 97-35130
    E-Mail: oldiges@uni-leipzig.de
    www.uni-leipzig.de/oldiges


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Gesellschaft, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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