Das Caroline-Urteil und seine Konsequenzen
Auswirkungen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
"Das Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" ist das Thema einer Vortragsveranstaltung, die das Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln am
Freitag, den 29. April 2005, 10.00 Uhr im
Hörsaal C, Hörsaalgebäude,
Albertus-Magnus-Platz, Köln-Lindenthal
veranstaltet. Im sogenannten "Caroline-Urteil" hatten die Straßburger Richter am 24. Juni 2004 die Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatleben von Prinzessin Caroline von Hannover verboten. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Entwicklung aus zivilrechtlicher Sicht bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das Urteil der Straßburger Richter und seine verfassungsrechtliche Konsequenzen, die Rechtsstellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicht der deutschen Praxis sowie die Konsequenzen der Entscheidung der Straßburger Richter aus der Sicht der Medien von verschiedenen Rechtswissenschaftlern dargestellt.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Hanns Prütting unter der Telefonnummer 0221/9415465, der Fax-Nummer 0221/9415466 und unter der Email-Adresse rundfunkrecht@uni-koeln.de zur Verfügung.
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web unter http://www.uni-koeln.de/pi/.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht
regional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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