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12.05.2005 12:13

Der Beraterkreis

Dr. Ralf Breyer Public Relations und Kommunikation
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)

    Neuer Vorsitzender des Hochschulrats / Neue Mitglieder

    FRANKFURT. In seiner ersten Sitzung hat der neu konstituierte Hochschulrat der Universität Dr. Rolf E. Breuer zum neuen Vorsitzenden gewählt.

    Der Vorsitzende der Aufsichtsräte von Deutscher Bank und Deutscher Börse löst den ehemaligen Bundesbankpräsidenten Ernst Welteke ab, der nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stand.

    Ernst Welteke hat sich in den vergangenen vier Jahren als Vorsitzender des Hochschulrates insbesondere für die Verbesserung der Kooperationsbeziehungen zwischen der Bundesbank und der Universität Frankfurt verdient gemacht. Durch sein großes Engagement hat er dem neuen Hochschulorgan 'Hochschulrat' in kurzer Zeit als wichtigem Beratungsgremium des Präsidiums und als Mittler zwischen Universität und Gesellschaft deutliche Konturen verleihen können.

    Alle wichtigen Entscheidungen des Präsidiums - wie die jährliche Budgetaufstellung und -verteilung, die Entwicklungsplanung und Schwerpunktbildung, die Aufhebung von Studiengängen, die Rechenschaftsberichte sowie die Zielvereinbarungen sind unter seinem Vorsitz im Hochschulrat eingehend und mit großem Gewinn für das Präsidium erörtert worden.

    Mit dem Ablauf der ersten regulären vierjährigen Amtszeit war nun erstmals eine formale Zäsur gesetzt.

    Erfreulicherweise standen mit Ausnahme von Ernst Welteke und dem früheren Forschungsvorstand von Aventis Dr. Frank Douglas alle in Frage kommenden Mitglieder des Hochschulrates für eine zweite Amtszeit zur Verfügung. Bei beiden ausscheidenden Mitgliedern erklärten sich ihre jeweiligen Nachfolger, Prof. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank, und Honorarprofessor Dr. Günter Wess, Leiter Forschung und Entwicklung Deutschland, Sanofi-Aventis, bereit, das Amt fortzuführen. Dies dokumentiert nicht nur die Verbundenheit der Institution bzw. des Unternehmens mit der Universität, sondern ist auch Ausdruck der persönlichen Verbundenheit beider Mitglieder mit der Hochschule: Prof. Axel Weber war vor seiner Berufung nach Köln und der anschließenden Übernahme des Amtes des Bundesbankpräsidenten Professor an der Universität Frankfurt; Dr. Günther Wess lehrt als Honorarprofessor regelmäßig am Fachbereich Chemische und Pharmazeutische Wissenschaften.

    Damit kann der Hochschulrat seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Prof. Rudolf Steinberg: "Wir versprechen uns auch weiterhin tatkräftige und aktive Unterstützung in der Weiterentwicklung der Universität."

    Im März 2001 war der Hochschulrat der Universität Frankfurt erstmals offiziell zusammengetreten: Die Mitglieder des seinerzeit neu im Hochschulgesetz verankerten Gremiums waren für eine vierjährige Amtszeit von der damaligen hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner, bestellt worden.

    Dem 'Gründungs'gremium gehörten an: Dr. Rolf E. Breuer, Sprecher des Vorstands der Deutschen Bank AG, Dr. Hagen Hultzsch, seinerzeit Mitglied des Vorstands der Deutschen Telekom AG, die damalige Präsidentin des Bundesverfassungs- gerichts, Prof. Jutta Limbach, PD Dr. Günther Nonnenmacher, Mitherausgeber der FAZ, Prof. Heribert Offermanns, Mitglied des Vorstands der Degussa AG im Ruhestand, Prof. Wolf Singer, Direktor des Max-Planck-Instituts für Hirnforschung und Ernst Welteke, damals Präsident der Deutschen Bundesbank. Seitdem hatte es bereits einige Wechsel in der Zusammensetzung gegeben; Jutta Limbach hatte zur 'Halbzeit' im Jahre 2002 den Stab an Brigitte Tilmann, Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt, weitergegeben, die noch bis 2006 im Amt ist.

    Die Mitglieder des Hochschulrates der Universität (in alphabetischer Reihenfolge):

    o Dr. Rolf E. Breuer
    Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG und der Deutschen Börse AG, Frankfurt
    o Dr. Hagen Hultzsch
    Ehemaliger Forschungsvorstand der Telekom AG, Bonn,
    o PD Dr. Günther Nonnenmacher
    Herausgeber der FAZ, Frankfurt
    o Prof. Wolf Singer
    Direktor des Max-Planck-Instituts für Hirnforschung, Frankfurt
    o Brigitte Tilmann
    Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt
    o Prof. Axel A. Weber
    Präsident der Deutschen Bundesbank, Frankfurt
    oHonorarprof. Dr. Günter Wess
    Leiter Forschung und Entwicklung Deutschland, Sanofi-Aventis, Bad Soden

    Kontakt: Prof. Rudolf Steinberg, Präsident; Senckenberganlage 31; 60325 Frankfurt; Tel.: 069 / 798 - 22232; E-Mail: praesident@uni-frankfurt.de
    _____________________________________________________________________________
    Der Hochschulrat - ein Gremium mit Einfluss

    Der Hocschulrat wurde im Jahre 2000 im Hessischen Hochschulgesetz verankert.
    Er hat gegenüber dem Präsidium eine aktiv-beratende Funktion. Der Hochschulrat gibt gemäß § 48 des Hessischen Hochschulgesetzes Empfehlungen zur Hochschulentwicklungsplanung.

    Neben dem Präsidenten der Universität gehören ihm sieben Persönlichkeiten aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft an.

    § 48 Hochschulrat
    (1) Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu beraten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern.
    (2) Der Hochschulrat gibt Empfehlungen
    1. zur Hochschulentwicklungsplanung, Studiengangsplanung und Bildung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre,
    2. zu den Evaluierungsverfahren,
    3. zu den Zielvereinbarungen,
    4. für eine aufgabengerechte und effiziente Administration und Mittelverwendung,
    5. für den Wissens- und Technologietransfer.

    Der Hochschulrat nimmt Stellung
    1. zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Lehr- und Forschungsberichten,
    2. zum Budgetplan,
    3. zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
    4. zur Gliederung der Hochschule in Fachbereiche.
    Der Hochschulrat beteiligt sich entsprechend § 90 Abs. 2 an der Verwaltung des Eigenvermögens der Hochschule.
    Empfehlungen und Stellungnahmen werden in den zuständigen Gremien beraten; der Hochschulrat kann zur Erläuterung seiner Empfehlungen und Stellungnahmen Mitglieder zu den Sitzungen entsenden. Die Präsidentin oder der Präsident berichtet dem Hochschulrat über die getroffenen Maßnahmen und gibt ihm unter Darlegung der Gründe Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn die Hochschule einer Empfehlung des Hochschulrats nicht entsprechen will.
    (3) Der Hochschulrat kann dem Senat einen Wahlvorschlag für die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten unterbreiten; § 72 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend. Ein Antrag auf Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten bedarf der Zustimmung des Hochschulrats.
    (4) Dem Hochschulrat gehören vier Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft und beruflichen Praxis und drei Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wissenschaft oder Kunst an.
    (5) Die Mitglieder des Hochschulrats sind ehrenamtlich tätig. Sie werden im Benehmen mit dem Senat auf Vorschlag des Präsidiums vom Ministerium für einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren bestellt. Mitglieder und Angehörige der Hochschule dürfen nicht vorgeschlagen werden. Es soll ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen neu hinzutretenden und im Hochschulrat verbleibenden Mitgliedern angestrebt werden. Das Verfahren wird im Übrigen in der Geschäftsordnung für die Gremien geregelt.
    (6) Benachbarte Hochschulen können einen gemeinsamen Hochschulrat bilden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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