Hochschulleitung der Universität Erlangen-Nürnberg fordert Ausnahmeregelung für Studentische Hilfskräfte
Das Gesetz zur "Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse" , das sogenannte 630 DM-Gesetz, belastet den Universitätshaushalt mit rund 1,9 Millionen Mark. Damit kann der Betrieb an manchen Stellen nicht mehr in der bisher gewohnten Weise fortgeführt werden: Bibliotheken und Sprachlabors müssen früher schließen, PC-Einführungskurse entfallen, Korrekturarbeiten verzögern sich.
Ein Großteil der für den Universitätsbetrieb wichtigen Dienstleistungen wie Bibliotheksaufsicht, vorlesungs- und übungsbegleitende Veranstaltungen oder Korrekturarbeiten werden von studentischen Hilfskräften erbracht, die im Rahmen sogenannter geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse arbeiten. Bisher waren diese Beschäftigungsverhältnisse für die Universität als Arbeitgeberin und damit für die jeweils beschäftigenden Institute mit keinerlei Nebenkosten verbunden. Die mit 11 Mark ohnehin sehr niedrig angesetzten Stundensätze kamen voll den Hilfskräften zugute. Selbst auf die pauschale Lohnsteuer konnte verzichtet werden, weil annähernd alle Hilfskräfte unterhalb der steuerlichen Freibeträge blieben, was aus den vorgelegten Lohnsteuerkarten ersichtlich wurde. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer mußten somit Abgaben zahlen.
"Das ist mit dem Gesetz, das zum 1. April 1999 in Kraft trat, nun vorbei", so Kanzler Thomas A.H. Schöck, "denn die Neuregelung führt dazu, daß für derartige Beschäftigungsverhältnisse durch den Arbeitgeber Renten- und Krankenversicherungsbeiträge abzuführen sind." Das heißt: Erzielt eine studentische Hilfskraft für Tätigkeiten im Sprachlabor monatlich 630 Mark, so müssen nach dem neuen Gesetz 63 Mark (= 10 Prozent) Kranken- und 75,60 Mark (=12 Prozent) Rentenversicherung pauschal von der Universität gezahlt werden. Während der Student nach wie vor 630 Mark ausgezahlt bekommt, muß die Universität nun 768,60 Mark bezahlen, erhält dafür aber nur "Leistungen" im Wert von 630 Mark.
Die Universität hat nach wie vor nur 9,1 Millionen Mark für Hilfskräfte im Haushalt zur Verfügung. Muß sie davon 22 Prozent, gleich 1,9 Millionen Mark, für Sozialleistungen abführen, können entsprechend weniger studentische Hilfskräfte beschäftigt werden. Damit ist das bisherige Leistungsniveau nicht aufrecht zu erhalten.
Die Möglichkeiten der Universität, diesen Betrag selbst auszugleichen, sind sehr begrenzt. Umschichtungen innerhalb oder zwischen Fakultäten sind nur in geringem Umfang möglich. Die 630-Mark-Jobs in sogenannte "kurzfristige Beschäftigungen" von maximal zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen pro Jahr umzuwandeln, würde einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen und ein kontinuierliches Arbeiten nicht garantieren. Die Betreuung von Computerpools oder Sprachlabors erfordert außerdem eine gewisse Einarbeitungszeit. Andere Möglichkeiten, diese 1,9 Millionen etwa über günstigere Strompreise aufzufangen, hat die Universität derzeit nicht, weil die Mittel für Stromkosten vom Finanzministerium gleich um zu erwartende Einsparungen gekürzt wurden.
"Das neue Gesetz macht unsere Bemühungen um mehr Kundenfreundlichkeit, also um möglichst lange Öffnungszeiten von Bibliotheken, Sprachlabors oder Computerräumen, zunichte", so die Kritik von Rektor Prof. Dr. Jasper. "Für die Studenten verschlechtern sich damit die Studienbedingungen deutlich."
Die Hochschulleitung hat zwar Verständnis für das grundsätzliche Anliegen des neuen Gesetzes, die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen; für die Anwendung auf studentische Hilfskräfte sieht sie jedoch keine sachliche Grundlage. "Jeder Student", so Kanzler Schöck, "der sich bei uns immatrikulieren will, muß eine Krankenversicherung nachweisen; sechs Semester Studienzeit werden als Ausfallzeit in der Rentenversicherung angerechnet. Die Pauschalbeiträge bringen den studentischen Hilfskräften deshalb keinerlei Vorteile."
Deshalb fordert die Hochschulleitung im Interesse der Studentinnen und Studenten, aber auch der studentischen Hilfskräfte eine Ausnahmeregelung für Hochschulen.
Rektor Prof. Dr. Gotthard Jasper wird in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Bayerischen Rektorenkonferenz (BRK) diese Angelegenheit bei der nächsten BRK-Sitzung am Freitag, 21. Mai 1999, behandeln und dort mit Vertretern des Bayerischen Wissenschaftsministeriums die Möglichkeiten prüfen, ob im Nachtragshaushalt den Universitäten ein Ausgleich gewährt werden kann.
Informationen der Universitätsverwaltung zum 630-Mark-Gesetz finden sich unter der Homepage der FAU, Button "Verwaltung", "Rundschreiben, Formulare", "Aktuell" http://www.uni-erlangen.de/docs/FAUWWW/Verwaltung/ ZUV/Formulare.html.
* Kontakt:
Rektor Prof. Dr. Gotthard Jasper, Kanzler Thomas A.H. Schöck,
Schloßplatz 4, 91054 Erlangen
Tel.: 09131/85 -26605, -26603, Fax: 09131/85 -22188
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