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14.05.1999 12:51

Grundordnung der Universität Erlangen-Nürnberg genehmigt

Ute Missel Presse und Kommunikation
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    Ministerium hatte keine Einwendungen

    Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat ohne Einwände die Änderungen der Grundordnung (GrO) der Universität Erlangen-Nürnberg genehmigt. Damit tritt die Grundordnung in der Form in Kraft, wie sie von der Versammlung am 3. Februar 1999 beschlossen wurde. Die Neufassung der Grundordnung war durch das neue Bayerische Hochschulgesetz notwendig geworden, das den Universitäten einerseits Änderungen zwingend vorgab, andererseits Möglichkeiten der Neugestaltung eröffnete.

    Damit bleibt für die Universität Erlangen-Nürnberg auch weiterhin die Rektoratsverfassung gültig, wonach - im Gegensatz zur Präsidialverfassung - der Rektor aus den Reihen der Professoren gestellt wird (§§ 2-6 GrO). Unverändert bleibt auch die Amtszeit des Rektors von acht und die der Prorektoren von vier Semestern.

    Ändern wird sich allerdings die Zahl der Prorektoren. Zu den bislang zwei Prorektoren wird erstmals ab April 2000 ein dritter Prorektor hinzukommen (§ 3 GrO), dessen Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Auslandskontakte liegen soll.

    Die Amtszeit der Dekane bleibt ebenfalls unverändert (§ 13 GrO). Der neue §13a GrO eröffnet den Fachbereichsräten die Möglichkeit, einen zweiten Studiendekan zu wählen, wenn dies aufgrund der Studiengangsstruktur der Fakultät erforderlich ist.

    Nicht erhöhen wird sich die Zahl der Ständigen Kommissionen.

    Die bereits bisher praktizierte Verdoppelung der Zahl der Gruppenvertreter im Senat (§14 GrO) wird beibehalten. Eine entscheidende Neuerung in der Arbeit des Senats ergibt sich jedoch mit der Einführung eines Senatsberichterstatters (§ 21 GrO), der künftig das Berufungsverfahren als Fachfremder begleiten und zu der von einer Fakultät beschlossenen Vorschlagsliste im Senat Stellung nehmen wird. Damit soll die Substanz der Entscheidungsbildung im Senat gestärkt werden, da die personellen Ergänzungen des Lehrkörpers eines der wichtigsten Rechte dieses Gremiums ist.

    Weiterhin bestehen bleibt das Kuratorium der Universität (§§ 11, 12 GrO).

    Aufgenommen wurde in die Neufassung der Grundordnung eine Definition des erweiterten Senats (§ 7 GrO), jenes Gremiums also, das die Versammlung nach dem neuen Bayerischen Hochschulgesetz ab Oktober 2000 ablösen wird.

    Auch wenn das concilium decanale in der Grundordnung nicht explizit verankert ist, so hatte Rektor Prof. Dr. Gotthard Jasper gegenüber der Versammlung zugesichert, an dem sich aus den elf Dekanen der Universität Erlangen-Nürnberg zusammensetzenden Beratungsgremium festzuhalten.

    Daneben beinhaltet die Neufassung der Grundordnung eine Reihe redaktioneller Änderungen und Anpassungen an das neue Hochschulgesetz.

    Die geänderte Grundordnung ist auf der Homepage der Universität unter dem Button "Rechtsgrundlagen/Grundordnung" zu finden (http://www.uni-erlangen.de/docs/FAUWWW/Recht/Grundordnung/Grundordnung.html).

    * Kontakt:
    Rektor Prof. Dr. Gotthard Jasper
    Schloßplatz 4, 91054 Erlangen
    Tel.: 09131/85 -26605


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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