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20.05.1999 08:35

Rektor Professor Meincke zum Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz gewählt

Anneliese Odenthal Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Der Rektor der Universität zu Köln, Professor Dr. Jens Peter Meincke, ist gestern einstimmig zum neuen Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen gewählt worden. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich. Bereits seit 1997 war er als stellvertretender Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz im Amt.

    Die Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen (LRK NRW) ist ein Zusammenschluß der 15 Universitäten des Landes. Die LRK befaßt sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten ihrer Mitglieder. Sie formuliert gemeinsame Anliegen, Probleme und Zielsetzungen und bringt diese gegenüber dem zuständigen Landesministerium, d.h. dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung und der Öffentlichkeit zur Geltung. Mitglieder sind die Universitäten in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Hagen, in Köln die Universität sowie die Deutsche Sporthochschule, Münster, Paderborn, Siegen und Wuppertal.

    Professor Dr. Jens Peter Meincke wurde 1935 in Hamburg geboren. Nach einem Musik- und Philosophiestudium in Hamburg, Basel und Freiburg/Brsg. studierte er von 1957 bis 1961 Rechtswissenschaft in Freiburg, Bonn und Hamburg. Nach der Promotion, dem zweiten Staatsexamen und einer Tätigkeit als Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfersocietät setzte er seine wissenschaftliche Laufbahn als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Hamburg fort und habilitierte sich dort für Bürgerliches und Römisches Recht. Nach Lehrstuhlvertretungen in Münster und Freiburg übernahm er 1975 die Professur für Bürgerliches und Römisches Recht an der Universität zu Köln. Seit 1978 hat er in Köln den ordentlichen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Steuerrecht inne. Von 1978 bis 1985 hat Professor Meincke das Rechtswissenschaftliche Seminar als geschäftsführender Direktor geleitet. Seit 1982 ist Professor Meincke auch Mitdirektor des Instituts für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft. Professor Meincke hat verschiedentlich Gastprofessuren im Ausland wahrgenommen. So bekleidete er 1974 eine Gastprofessur in Southampton/England, 1981 war er als Gastprofessor an der Law School der Universität von Californien, 1985 an verschiedenen Universitäten der Republik Südafrika tätig. Die Hauptforschungsgebiete Professor Meinckes umfassen im Römischen Recht die aus den Institutionen Justinians abgeleiteten Grundlinien des Zivilrechtssystems, im Bürgerlichen Recht Fragen des Mietrechts und im Bürgerlichen Recht und Steuerrecht die zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Probleme bei Vermögensübertragungen im Erbfall und bei vorweggenommener Erbfolge. An der Universität zu Köln hat Professor Meincke bisher eine Reihe akademischer Ämter ausgefüllt. Von 1989 bis 1993 war er als Erster Prorektor gleichzeitig Vorsitzender der Ständigen Kommission für Planung und Finanzen. Als Vertreter der Juristischen Fakultät war er von 1994 bis 1996 Mitglied des Universitätssenats. Im März 1996 trat er nach 14 Jahren von seinem Amt als Mitglied des Prüfungsausschusses der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zurück. Von April 1996 bis März 1997 stand er der Rechtswissenschaftlichen Fakultät als Dekan vor. Seit dem 1. April 1997 bekleidet er das Amt des Rektors der Universität zu Köln.

    ( 70 Z. a. ca. 60 A.)
    Verantwortlich: Anneliese Odenthal


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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