idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
12.07.2005 10:23

Grundsätze festlegen für islamische Religionslehrer

Brigitte Nussbaum Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Islamwissenschaftler und Juristen der Uni Münster arbeiten zusammen

    Gut drei Millionen Muslime der unterschiedlichsten Glaubensrichtungen leben in Deutschland. Doch bisher ist der Islam in das vorhandene Religionsverfassungsrecht kaum integriert. Die Konflikte reichen vom Schächten über das Kopftuchverbot in der Schule bis hin zur Frage, wie islamischer Religionsunterricht aussehen sollte. Letzteres ist Thema eines gemeinsamen Projektes der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Janbernd Oebbecke und Prof. Dr. Bodo Pieroth sowie des Islamwissenschaftlers Prof. Muhammad Kalisch von der Universität Münster. Sie erhalten in den kommenden Jahren rund 230.000 Euro im Rahmen des NRW-Programmes "Geisteswissenschaften gestalten Zukunftsperspektiven".

    Münster ist ein idealer Standort für dieses Projekt, da hier am Zentrum für Religiöse Studien bundesweit einmalig Lehrer für den islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden. "Bisher haben wir die Rahmenbedingungen nur ad hoc festgelegt, da es anders als mit den christlichen Kirchen keinen Staatsvertrag gibt", erläutert Oebbecke. "Jetzt haben wir die Chance, offene Fragen dauerhaft zu regeln". Dazu gehören beispielsweise die Fragen, wie die muslimischen Verbände eingebunden werden, welche Inhalte vermittelt werden sollen und wie sehr der Staat Einfluss nehmen darf.

    Prof. Kalisch wird sich mit der Vielfalt des Islam im Religionsunterricht beschäftigen. Bisher spielten Gemeinsamkeiten und Unterschiede beispielsweise zwischen Sunniten und Schiiten keine Rolle in der Diskussion innerhalb der islamischen Verbände. Dabei sei es notwendig, sie angemessen herauszuarbeiten und darzustellen, damit Muslime aller Glaubensrichtungen einen gemeinsamen Religionsunterricht akzeptieren können, so Kalisch vom Zentrum für Religiöse Studien.

    Einzelne Richtungen im Islam vertreten Positionen, die nicht mit dem deutschen Recht in Einklang stehen. Ein Beispiel dafür ist das Strafensystem der Scharia, ein anderes die Stellung der Frau im Islam. Der Verwaltungsrechtler Oebbecke wird deswegen untersuchen, wo die inhaltlichen Grenzen des Islamunterrichts liegen und in wie weit der Staat in den Religionsunterricht eingreifen darf. Interessant ist dieser Ansatz nicht nur in Hinblick auf den islamischen Relgionsunterricht - das Projekt von Oebbecke liefert zugleich eine Grundlage für den Umgang mit anderen Bekenntnissen. Ähnliche Fragen könnten sich beispielsweise im Zusammenhang mit dem Hinduismus hinsichtlich des Kastenwesens stellen.

    Prof. Pieroth vom Lehrstuhl für öffentliches Recht untersucht, wie die Ausbildung der Religionslehrer an die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen ist. Unbestritten ist, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft darüber bestimmt, wer Lehrer werden darf. Anders als bei den christlichen Kirchen gibt es im Islam keinen zentralen Ansprechpartner, mit dem ein Staatskirchenvertrag abgeschlossen werden kann. Pieroth will nun in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften jene Elemente herausarbeiten, die verfassungsrechtlich unabdingbar sind und welche Aspekte der bisherigen Religionslehrerausbildung auf den Islam übertragen werden können.

    Zusammengeführt werden die Aktivitäten im "Forum islamischer Religionsunterricht". Zwei Fachtagungen sind bereits geplant, ebenso wie eine Vortragsreihe, bei der jeweils die islamischen Verbände in Deutschland einbezogen werden. Eine Internetplattform, auf der unter anderem auf eine umfangreiche Datenbank zurückgegriffen werden kann, die am Kommunalwissenschaftlichen Institut gesammelt worden ist, soll demnächst frei geschaltet werden.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).