Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft und der Universität des Saarlandes
Am 29. August 2005 findet die konstituierende Sitzung des neuen Universitätsrates statt (14 Uhr, Senatssaal im Präsidialgebäude - Geb. 5 - der Universität, Campus Saarbrücken). Dem Gremium gehören - entsprechend dem Gesetz über die Universität des Saarlandes vom August 2004 - sieben stimmberechtigte Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Leben als externe Mitglieder sowie - beratend - fünf vom Senat gewählte Mitglieder der Universität an. Drei Mitglieder sind mit beratender Stimme im Universitätsrat qua Amtes vertreten: die Universitätspräsidentin, ein Vertreter des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes und die Frauenbeauftragte.
Der neue Universitätsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Externe Mitglieder:
Vorsitzender des Universitätsrates: Prof. Dr. theol. Ulrich Gäbler, Rektor der Universität Basel
Wendelin von Boch-Galhau, Vorsitzender des Vorstandes der Villeroy & Boch AG
Prof. Dr. Doris Henne-Bruns, Universitätsklinikum Ulm
Dr. Ludwig Kronthaler, Kanzler der Technischen Universität München
Dr. Silvia Martin, Möbel Martin Gruppe
Prof. Dr. Werner Seeger, Universitätsklinik Gießen
Prof. Dr. Gerhard Wegner, Direktor des MPI für Polymerforschung Mainz
Interne Mitglieder:
Prof. Dr. Heinz Kußmaul, Betriebswirtschaftslehre
Helmut Lehnen, Personalrat des Verwaltungs- und Technischen Personals
Martin Sand
Bettina Schwandt, Zentrum für Lehrerbildung
Prof. Dr. Michael Veith, Anorganische Chemie
Mitglieder qua Amtes:
Universitätspräsidentin: Prof. Dr. Margret Wintermantel
Vertreterin des Ministeriums: Staatssekretärin Dr. Susanne Reichrath
Frauenbeauftragte: Gisela Glünder
Zu den Aufgaben des Universitätsrates zählt es, durch Initiativen, Beschlüsse und Empfehlungen Perspektiven für die strategische Entwicklung und die Profilbildung zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Universität aufzuzeigen, die Geschäftsführung des Universitätspräsidiums zu beaufsichtigen und den Jahresabschluss festzustellen. Seiner Zustimmung bedürfen die Wirtschaftspläne, die Grundsätze für die Ausstattung sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten, Studiengängen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Kompetenzzentren und anderen Organisationsformen. Der Universitätsrat wirkt bei der Wahl der Universitätspräsidentin bzw. des Universitätspräsidenten sowie bei der Aufstellung des Struktur- und Entwicklungsplans der Universität mit, wobei das Gremium über die diesbezügliche Vorlage des Präsidiums beschließt. Außerdem nimmt es den Rechenschaftsbericht des Präsidiums entgegen und nimmt Stellung zur Widmung von Hochschullehrerstellen sowie zur Grundordnung.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Personalia, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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