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08.09.2005 10:04

Symposium an der Uni Bonn zum Anti-Diskriminierungsrecht

Frank Luerweg Dezernat 8 - Hochschulkommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Deutschland ist eines der wenigen Länder der europäischen Union, das die EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierungen im Arbeitsleben noch nicht in einem Gesetz umgesetzt hat. Und das, obwohl die Vorgaben der Europäischen Kommission bereits bis 2003 umgesetzt werden sollten. Schon zum zweiten Mal ist ein Gesetzentwurf jetzt vor den Bundestagswahlen zurückgezogen worden. Das Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn lädt daher am 6. und 7. Oktober zu einem Symposium zum Thema Anti-Diskriminierungsrecht ein.

    Das Anti-Diskriminierungsgesetz ist in Deutschland sehr umstritten. Es soll vor Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder Behinderung schützen. So sollen z.B. ausländische Bürger bei der Wohnungssuche nicht mehr benachteiligt und ältere Menschen bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz gleichgestellt werden. Besonders die Auswahl der Diskriminierungsmerkmale sorgt jedoch für Diskussionsstoff, zumal das Gesetz ein Recht auf Schadensersatz und die Umkehr der Beweislast mit sich bringen würde. Das heißt, dass der Vermieter oder der Arbeitgeber im Fall einer Klage nachweisen müssten, dass sie ihren Mieter bzw. Bewerber nicht diskriminiert haben. Experten fürchten daher nach Inkrafttreten des Gesetzes eine regelrechte Flut von Prozessen.

    Auf dem Symposium wollen die Teilnehmer mögliche Konsequenzen der europäischen Richtlinien vor allem für das Arbeitsrecht aufzeigen. Ziel ist es außerdem, verschiedene Vorschläge für ein Anti-Diskriminierungsgesetz zu erarbeiten und so den Entscheidungsprozess der neuen Regierung zu unterstützen. Ein neuer Gesetzesvorschlag wird für die erste Hälfte des nächsten Jahres erwartet. Am zweiten Veranstaltungstag werden Referenten aus Österreich, den Niederlanden und Großbritannien über ihre Erfahrungen mit dem Anti-Diskriminierungsrecht berichten. Alle diese europäischen Nachbarn haben bereits ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Gregor Thüsing
    Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn
    Telefon: 0228/73-7961
    E-Mail: sekretariat.thuesing@jura.uni-bonn.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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