Schlanker Staat und noch mehr Service für Wirtschaft und Bürger - unter diesem Motto veranstaltet das Land Hessen sein zweites E-Government Forum im Congress Center der Messe Frankfurt. Am 11. und 12. Oktober haben Führungskräfte und Mitarbeiter aus Verwaltung und Wirtschaft die Gelegenheit, sich mit eGovernment-Experten über die moderne Verwaltung der Zukunft auszutauschen. Die Stabsstelle E-Government im Hessischen Innenministerium als Veranstalter bietet den Teilnehmern gemeinsam mit 135 Referenten und knapp 40 Ausstellerfirmen ein Rundum-Informationsangebot. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Roland Koch, dem politischen Garanten und Ideengeber für eGovernment in Hessen.
Cui bono? Quid bonum? - Wem und was nützt E-Government? Um Entscheidungssicherheit bei der Planung, Umsetzung und Bewertung von E-Government-Vorhaben zu erzielen, stellt sich automatisch die Nutzenfrage. Klassische Verwaltungsdienstleistungen und digitale Geschäftsprozesse sind auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen und Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der betrachteten Verfahren sind zu definieren.
Um diesen Praxisanforderungen gerecht zu werden, hat das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO einen eGOV-Rechner entwickelt. Der eGOV-Rechner analysiert und kalkuliert klassische Verwaltungsdienstleistungen und Online-Dienste. Damit haben Bürgermeister, Räte, E-Government-Beauftragte, Wirtschaftsförderer, Kämmerer, Amtsleiter und andere Entscheider die Möglichkeit, (un)wirtschaftliche Angebote und Win-Win-Potenziale zu identifizieren.
In einem Vortrag auf dem Hessen E-Government Forum am Dienstag, 11. Oktober 2005, stellt das Fraunhofer IAO Einsatzerfahrungen und Ergebnisse des eGOV-Rechners in der Landeshauptstadt Stuttgart vor und leitet Konzepte für innovatives E-Government ab.
Mit Hilfe des eGOV-Rechners wurden unter anderem in der Landeshauptstadt Stuttgart klassische Verwaltungsdienstleistungen und digitale Geschäftsprozesse beschrieben und unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten für die beteiligten Behörden sowie die Kundenseite analysiert und einander gegenüber gestellt. Untersuchungsgegenstand waren beispielsweise die Prozesse Bauantrag, Bewohnerparkausweis, Führerscheinbeantragung, Melderegisterauskunft, Elektronisches Amtsblatt, Landesfamilienpass, Mitarbeiterfortbildung, Abfall-Online, Personenstandsurkunden, Wohngeldantrag und Beihilfeverfahren, Wunschkennzeichenreservierung oder Gewerberegisterauskunft. Dazu wurden folgende Aspekte betrachtet und operationalisiert:
- Prozessanalyse und Vergleich von klassischen Verwaltungsprozessen und
E-Government-Bürgerdiensten (Modul A Prozess-Designer)
- Erweiterte Wirtschaftlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung von Ausgaben, Einnahmen und Opportunitätskosten (Modul B Prozess-Kalkulator)
- Ermittlung qualitativer Nutzen (Modul C Nutzenmesser)
Aus den Ergebnissen dieser Arbeitsschritte hat das Fraunhofer IAO entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet.
http://www.egov-zentrum.fraunhofer.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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