Senatsbeschluß zu Studiengebühren
Der Senat der Universität zu Köln hat auf seiner gestrigen Sitzung zum Thema Studiengebühren folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Senat der Universität zu Köln entscheidet erst dann abschließend über die Einführung von Studiengebühren an der Universität zu Köln, wenn ihm alle hierfür notwendigen Informationen bekannt sind. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Fall, so daß eine abschließende Entscheidung nicht getroffen werden kann. Der Senat benötigt insbesondere die endgültige Version des Gesetzes, der ergänzenden Verordnungen sowie das Konzept der Ausgestaltung durch die Universität zu Köln.
2. Der Senat der Universität zu Köln sieht in der Einführung von Studiengebühren große Möglichkeiten zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Er begrüßt daher grundsätzlich die Einführung von Studiengebühren unter folgende Rahmenbedingungen:
a. Der finanzielle Rahmen darf den Betrag von 500,- Euro pro Semester nicht übersteigen.
b. Niemandem soll durch die Erhebung von Studiengebühren ein Studium unmöglich gemacht werden.
c. Die Studiengebühren müssen weitgehend für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.
Der erste Beschluß wurde mit zehn Ja- und einer Neinstimme sowie einer ungültigen Stimme, der zweite Beschluß wurde mit neun Ja- und drei Neinstimmen angenommen.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web unter http://www.uni-koeln.de/pi/.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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