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02.12.2005 14:20

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung

Volker Schulte Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Polizei- und Strafverfolgungsbehörden müssen über Staatsgrenzen hinweg kooperieren, um Straftaten aufzuklären, die im Umfeld der sogenannten "Sexindustrie" verübt werden. Allerdings stößt die Kooperation oft auf juristische, kulturelle, sprachliche und administrative Hürden, auch in der Europäischen Union. WissenschaftlerInnen aus Leipzig, Warschau und Prag untersuchen die Gründe für diese Schwierigkeiten und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. An diesem Wochenende ist die Universität Leipzig Gastgeberin des ersten von vier transnationalen Projektworkshops.

    Auch wenn Prostitution, Nachtbars, Sexclubs und ähnliches weder in Polen noch in der Tschechischen Republik oder in Deutschland gesetzlich verboten sind, werden in der Öffentlichkeit immer wieder Fälle von grenzüberschreitender Kriminalität bekannt, die mit dem Umfeld der sogenannten Sexindustrie in Verbindung gebracht werden, wie etwa Kinderprostitution, "Menschenhandel", Zwangsprostitution, Gewaltverbrechen und unerlaubte Einreise. Die Behörden können auf ihren jeweiligen Staatsgebieten gegen die Straftäter vorgehen, im Ausland aber nur sehr beschränkt tätig werden. Man ist zur Verfolgung von Straftaten mit grenzüberschreitendem Charakter auf die Kooperation mit den europäischen "Nachbarn" angewiesen. Eine Zusammenarbeit über Grenzen hinweg gestaltet sich jedoch schwierig; so scheint zum Beispiel eine Trinationale Arbeitsgruppe zwischen polnischem, tschechischem und deutschem Innenministerium gescheitert zu sein. Andere Formen, wie gemeinsame Grenzstreifen, sind unter anderem durch Verständigungsprobleme eingeschränkt.
    Die Projektgruppe am Institut für Politikwissenschaft der Universität Leipzig sowie ihre polnischen und tschechischen Partner analysieren anhand von Gruppendiskussionen und Fragebögen, an welchen Stellen die Zusammenarbeit hakt und wo sie eventuell gut funktioniert. In einem zweiten Schritt formuliert sie die Bedingungen für eine erfolgreiche und effektive Kooperation.
    Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2007 auf einer Internationalen Konferenz mit WissenschaftlerInnen und Experten aus der Praxis diskutiert und in einer Studie veröffentlicht. Das auf zwei Jahre angelegte Projekt wird aus Mitteln des Kriminalitätspräventionsprogramms der Europäischen Kommission, AGIS, finanziert.


    Weitere Informationen.
    Institut für Politikwissenschaft
    Dr. Daniel Schmidt
    Telefon: 0341 97-35629
    E-Mail: dschmidt@uni-leipzig.de
    www.uni-leipzig.de/v-prost/AGIS_project


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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